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Juni IK04.
zurükerstattet und Anordnung getroffen werde, damit Gesandten der freie Dnrchpaß gemäß Erbeinung ungesperrtbleibe. Auf lezteres erwidern die Gesandten Berns, ihre Obrigkeit habe die Untersuchnngsacten über jene»Borfall bereits dem Grafen von Champlyte mitgetheilt. — Gruß und Anerbieten werden verdankt nnd dieVersicherung erneuert, daß die Eidgenossen sich pünktlich an die Erbeinung halten werden; bei der AntwortBerns über jenen Borfall lasse man es einstweilen bewenden. I. (S. n. Baden), in. Das Gesuch Freiburgsum Fenster mit der Orte Wappen in die neu erbaute Wirtschaft an der Sense wird in den Abschied ge-nommen; ebenso die Verwendung von Zürich und Schwyz um Fenster in das Rathhaus zu Ntznach und demHenseler zu Nichterswyl in sein neues Wirthshaus. «. Hans Jakob von Heideck, Schultheiß zu Waldshuheröffnet als kaiserlicher Gesandter, der Kaiser erwarte eine schriftliche Antwort auf sein jüngst in den Abschiedgenommenes Begehren über „Restitution" derer von Mühlhansen und wünsche, daß die Eidgenossen ihm de»Richter bezeichnen, damit er mit dem Rechten fortfahren könne. Dagegen verlangen die fünf mit Mühlhause»noch verbündeten Orte Antwort von den katholischen Orten, ob sie Mühlhausen wieder in den Bund aufnehme»wollen, oder aber eine Erklärung, wessen man sich zu ihnen zu versehen hätte, wenn der Kaiser etwas Thät-liches gegen Mühlhausen vornehmen würde. Die katholischen Orte erwidern, man habe ihnen noch kein Mittelzu Aussöhnung mit Mühlhausen gezeigt, als eben die Besieglnng des Bnndbriefs, daher sie keinen ander»Bescheid geben können, als früher; weil Mühlhausen mit ihnen nicht mehr im Bunde sei, können sie sich dieserStadt auch nicht mehr annehmen, ihre Bünde und Verträge aber mit den fünf Orten und den Landfriede»werden sie, wie treuen Eidgenossen gebühre, jederzeit nach Kräften halten, dessen dürfe man sich zu ihnen ver- >sehen. Hierauf drükt Zürich im Namen der fünf Orte seine Verwunderung aus, daß der Stadt Mühlhause»der eidgenössische Bund herausgegeben worden, vbschon nur zwei Orten etwas Troz von Mühlhausen wider-fahren sei, nnd meint, die Eidgenossenschaft sollte höher geachtet werden. Die fünf Orte, fährt cS fort, könne»eben kein anderes Mittel zeige», als denen von Mühlhausen ihren Fehler zu verzeihen und die Siegel wiederan den alten Bundbrief zu hängen; sofern aber die katholischen Orte ein anderes Mittel wüßten, wollen siees gern vernehmen; würde der Kaiser gegen Mühlhanscn Feindseligkeiten beginnen, so werden sie dieser Stadlals Eidgenossen beistehen; sie seien nicht gesonnen, dem Kaiser im Rechten Antwort zu geben, werden aberdieses in den Abschied nehmen und ihm zu gelegener Zeit darüber antworten; sie leben indeß innner noch derHoffnung, die katholischen Orte werden in der Folge einen andern Bescheid geben. Leztere bleiben bei ihrei»Entschluß und nehmen die Sache wieder in den Abschied. «». Gesandte der III Bünde erneuern deren Be-schwerden gegen Mayland wegen Erbauung der Festung an der Gränze und der verhängten Sperrung, zeige»an, daß die Bündner, wie verlangt worden, den Gesandten nach Mayland alle Vollmacht geben werden, dieseAnstände beizulegen, und bitten unter Verdankung der bisher erwiesenen eidgenössischen Treue, sie auch fernerin cid- und bnndesgenösstschem Schirm zu erhalten. Daher werden die schon ernannten Gesandten mit de»nöthigen Instructionen an den Grasen von Fnentes abgeordnet; am 8. August solle» sie sich zu Chur oderUri, was Pannerherr Holzhalb von Zürich zu bestimmen hat, versammeln und von dort aus ihre Reise an-treten. i». (S. u. bern-freib. Vogt, überh.). «ß. Die katholischen Orte beschweren sich abermals, daß trozder gegebenen Versicherungen die Verbreitung von Schmähschriften wider ihren Glauben nicht aufhöre, undstellen das dringende Begehren, die nicht katholischen Orte möchten das ihren Drukereien streng verbiete» iwenn solche Fälle mehr vorkommen und Verbreiter solcher Schriften ans den freien Märkten in den gemeine»Herrschaften betreten würden, so werden die katholischen Orte dieselben ohne Nüksicht, welchem Ort sie ange-