Februar 1604.
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'Nit Leib, Gut und Blut thun werden. Sie bitten nun, man möchte Wallis in Bezug auf Religionssachen inNuhe lassen, indem dann auch Mittel werden gefunden werden, die Parteien daselbst zu vereinbaren. DieBerufung auf den Abschied von 1550 gehöre nicht zur Sache, denn damals habe es sich nicht um Religions-sachen, sondern um Unruhen wegen der Vereinung mit Frankreich gehandelt. Sie bitten schließlich nm eineErklärung, ob die evangelischen Orte sich derer von Wallis, entgegen dem Burgrccht mit den VII Orten, weiter^nehmen werden. Die Gesandten der IV Städte erwidern, sie haben die Versicherung schon gegeben, daß sieLandfrieden, Blinde und Verträge halten wollen, wenn man dasselbe gegen sie thne, in Weiteres aber können^ sich nicht einlassen. «I. (S. u. bern-freib. Vogt, iiberh.). «. Der französische Ainbassador eröffnet, er seiKönig beauftragt, den Eidgenossen seinen freundlichen Gruß zu vermelden und ihnen alle Dienste zurBeförderung ihrer Wohlfahrt anzubieten; der König belobe die Sorgfalt der Eidgenossen, mit der sie bemüht^ien, drohende Zwistigkeiten unter sich gleich im Keime zu erstiken, gleichwie ein Hausbesizer schadhafte Ziegeld. gl. an seinem Haus sogleich ausbessere, damit nicht das eindringende Wasser das Mauerwerk beschädige;^ sei überzeugt, daß ihr höchstes Streben sei, Einigkeit und Frieden unter sich zu erhalten und die von ihrenVätern mit ihrem Herzblut erkämpfte Freiheit auf ihre Nachkommen zu vererben; Einigkeit habe die Eid-genossenschaft groß und stark gemacht; diejenigen, welche ihre Zertrennung wünschen, werden nichts unternehmen,s° lange sie einmiithig dem unter ihnen beistehen, der beleidigt würde, dagegen werden sie sogleich losbrechen,ä>e»n die Eidgenossen in Uneinigkeit gerathen, gleichwie die wilden Thiere einen Rebberg verderben, sobald inbrm ihn umgebenden Zaun eine Lüke sich zeigt. Unter den zu behandelnden Geschäften sei eines der wichtigsten^ Angelegenheit wegen der III Bünde, die einen beträchtlichen Theil der Eidgenossenschaft ausmachen; manbeabsichtige nämlich, selbe ihrer Freiheiten zu berauben, indem man sie zwingen wolle, die Vereinnng mitFrankreich, die sie vor siebzehn Monaten öffentlich beschworen, und das Bündniß mit Venedig, einer der vor-"rhinsten Städte der ganzen Welt, welches sie allein zu ihrer „Kommlichkeit" und ohne böse Absichten gegen'rgend Jemanden abgeschlossen haben, zu widerrufen; den Eidgenossen gezieme es, dieser schmählichen HandlungZu wehren und Jene aufzuhalten, welche sich in augenscheinliche Gefahr stürzen wollen, ja sie seien selbst ver-nichtet, den Bündnern in ihrer Roth und Gefahr, zur Errettung ihrer Ehre und Freiheit, Beistand zu leisten,^r stelle daher im Namen des Königs die dringende Bitte, die Bündncr nicht zu verlassen. Darauf eröffnetGesandte der III Bünde, wie der Graf de Fuentes, Gubcrnator des Herzogthums Moyland, eine voll-ständige Sperrung gegen Bünden angeordnet habe, wie er Festungen an den Gränzcn erbaue, wie die Vereinnng,^lche die Bündner mit Frankreich abgeschlossen, ihnen nichts weiter auferlege, als wozu sie schon verpflichtetgewesen, und daß über den Artikel des Dnrchpasses ein eigener Revers aufgerichtet worden sei (s. unterBeilage 16), wie das Bündniß mit Venedig nichts weiter bezwckc, als die Erhaltung des Wohlstandes beiderStände und ihren gegenseitigen Schuz. Er widerlegt die Behauptung, als ob die Bündner den mayländischenSecretär nicht gut aufgenommen hätten, stellt die Gefahr für die ganze Eidgenossenschaft dar, wenn man dieErbauung von Festungen an den Gränzen dulden würde, bittet um Rath, ob sie sich in die Kapitulation mitdem Gubernator einlassen sollen, und wünscht eine Erklärung, wessen sich die Bündncr zu den Eidgenossen zu^flehen haben. Die Gesandten der VII katholischen Orte erwidern, daß der beleidigende Vortrag des I)r.
Schanenstein auf lczter Tagsazung zu Baden den katholischen Orten sehr mißfallen habe und daß die^"deutnng in dem Schreiben der Bündner an sie, als ob sie den Grafen de Fuentes angestiftet hätten, denTransit auf andere (nicht bündnerische) Straßen zu lenken, grundlos sei. — In Bezug auf das Rathbegehren
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