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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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617
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October 1602.

dann der Eid von Seite der Gesandten des Bischofs und der Landschaft Wallis geleistet. Hierüber wird denGesandten der VII Orte ein besiegeltes Jnstrnincnt zugestellt. I». Bei der voriges Jahr zu Tarnen statt-gehabten Erncncrnng des Burg- und Landrcchts waren einige Beschwcrdeartikcl, betreffend die Kehrordnungfiir Erneuerung des Bundes, Abzug von Erbgut, Verbiete» und Verhcfften um Schulde» aufgelegt worden,die man aus triftigen Gründen in den Abschied nahm. Nun bemerken die Gesandten der VII Orte, ihreObrigkeiten haben sich entschlossen, es bei dem Inhalt dieser Bundesbriefe verbleiben zu lassen, worauf derBischof und die geistlichen und weltlichen Gesandten der Landschaft erklären, daß sie ebenfalls beistimmen, daßdas Bündniß von zehn zu zehn Jahren erneuert und beschworen werde. «. Man verständigt sich dahin, daßvon der Kaufsumme verkaufter Liegenschaften, von Erbschaften und andcrm Guthabe» beiderseits kein Abzugbezogen werden solle. «I. Da die Gesandten von Wallis sich zu Sarnen darüber beschwert haben, daß ent-gegen dem 5. Artikel des Bündnisses ihren Landlenten an vielen Orten, namentlich in der Stadt Solothurn,Eigcnthnm verarrestirt, ja viele um geringfügige Sachen selbst verhaftet worden seien, wird ihnen die Ver-sicherung gegeben, daß Anordnungen getroffen werden sollen, damit alle Artikel treulich gehalten werden, v. DieVlI Orte stellen das Gesuch, die Walliser möchten nunmehr den neuen Kalender auch annehmen, da man jasonst in allen andern Dingen, sowohl geistlichen als weltlichen, sich gleichförmig halte. Die Gesandten vonWallis wollen das Begehren empfehlend an die Gemeinden bringen. Dem Bischof und gemeinem Dom-capitel werden folgende Vorstellungen gemacht: I. Wegen des ärgerlichen Lebens mancher Priester und Dom-herren werden viele Personen zum Abfall vom katholischen Glauben verleitet, daher man sie zu beförderlicherallgemeiner Reformation der Priesterschaft dringend ermahne. 2. Zur Förderung und Erhaltung des katholi-schen Glaubens würde die Errichtung eines CapuzinerklosterS wesentlich beitragen; wenn sie dafür Anordnungentreffen, so werde man mit Hülfe des Nuntius eine namhafte Beisteuer von den Gotteshäusern auswirken.3. Wenn der Bischof zwei gelehrte eifrige Theologen an seinen Hof zöge, so würde das nicht allein dem ka-tholischen Glauben festen Grund geben, sondern viele der Abgefallenen wieder zum wahren Glauben zurük-sührcn. 4. Sie sollen ihre Landlente dazu anhalten, ihre Jugend in die katholischen Schulen zu Lucern oderFreiburg und nicht in die sectischeu Orte zu schiken, auch sollen sie für Beseznng der Studcntenpläze imCollegium zu Mayland sorgen, um so nach und nach gelehrte Priester zu erhalten. 5. Sie sollen auf Her-stellung der bauloscn Kirchen und der zum Gottesdienst nöthigen Paramcnte bedacht sein, und die Pfarreranweisen, dem gemeinen Volk das Vaterunser, Ave Maria, den Glauben und die zehn Gebote vorznbcten undbisweilen die Jugend im Katechismus zu unterrichten. Nachdem Bischof und Domcapitel ihre Bereitwilligkeitausgesprochen, den eröffneten Beschwerden abzuhelfen und die angcrathenen Mittel ins Werk zu sezen, werdendie berührten Punkte dem Landeshauptmann und den noch anwesenden Gesandten der sieben Zehnten mitgetheilt.Über die lutherische Schule und heimlichen Prediger zu Sitten sollen Erklyibigungen eingezogen werden, zx. Bi-schof und Domstift berichten, wie vor einiger Zeit durch den Landrath einstimmig beschlossen worden sei, zuPnbliciren, daß, welcher Landmann oder Untcrthan nicht katholisch sein und bleiben, und dem wahren Glaubennicht gemäß leben wolle, das Land zu verlassen habe, und bitten, man möchte die Landräthe erinnern undermahnen, diesem Beschluß Vollziehung zu geben. Entsprochen. I». Frciburg bemerkt, daß in der Eidge-nossenschaft viele lutherische Drukcreicn gebe, dagegen eine einzige katholische zu Freiburg, die aber ohne besondereBeisteuer nicht im erforderlichen Stand erhalten werden könne; es sei daher nöthig, daß die katholischen Orteaus de» fürstlichen Pensionen jährlich ein Gewisses verabfolgen, damit allerlei katholische Bücher gcdrukt und

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