September 1K02.
aber Schwyz nicht wohl rathen, sich mit Glarus deßwegen in's Recht einzulassen, wenn es nicht bessere Recht-same als die bisher aufgelegte» besize; es möge daher ans dem bevorstehenden Grvßrathstag die Sache noch-mals hinausschieben, inzwischen werden sich alle Orte tiber das Schreiben der katholischen Glarner berathe».Schwyz soll bei vertrauten Personen in Erfahrung zu bringen suchen, in welcher Form diese Abtheilung ge-wünscht werde, damit man ihnen dazu verhelfen könne. I». Den Gesandte» ans nächste Tagsaznng soll Voll-macht ertheilt werden, Spanien und Savohen an Bezahlung der verfallenen Pensionen ernstlich zu erinnern.«. Uri wünscht den Erlaß einer Warnung gegen die in Umlauf befindlichen falschen Schillinge. «I. DasGesuch Unterwaldens um Fenster mit der Orte Wappen in die restanrirte Kirche des seligen Bruders Klaus,und ein ähnliches Gesuch des Fähnrich Zelger für sein neues HanS werden in den Abschied genommen.
Conferenz der VII katholischen Orte.
Lucern 1. Oktober.
Staatsarchiv Liicrrii, Sammlung der nicht gebundenen Abschiede, und Acte»! Wallt».
Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, alt-Schulthciß; Niklaus Pfyffer, Ritter, Panncrherr, undJohann Helmlin, beide des Raths. Uri. Hans Takob Troger, Ritter, Landammann. Schwyz. AndreasNadheller, Statthalter; Christof Schorns, des Raths. Unterwalden, Konrad Wirz, Landammann, vonObwalden; Johann Waser, Ritter, alt-Landammann und Panncrherr, von Nidwalden. Zug. HauptmannUlrich Trinkler, des Raths. Frcibnrg. (Entschuldigt). Solothnrn. Hauptmann JvstGrcdcr, des Raths.
tt. Wallis hat den Tag für den Bnndesschwur auf den 27. October angesezt. Es wird nun dem Bischofund Landrath geantwortet, die Gesandten werden am bestimmten Tag und Ort sich einfinden. Diesen werdenfolgende Punkte in ihre Instruction gestellt: 1. Die gewünschte Verlängerung der Termine für jeweilige Er-neuerung des Bnndesschwurs auf zwanzig Jahre finde man ans wichtigen Gründen nicht thunlich. 2. Überdie leztes Jahr bei dem Bnndesschwur in Tarnen vorgebrachte Beschwerde von Wallis, daß einige seiner An-gehörigen in den Orten, besonders in Solothnrn, wegen Schulden mit Arrest belegt worden seien, werden sichdie Gesandten von Solothnrn verantworten, man erwarte aber auch, daß die von Wallis ihren Versprechungennachkommen. 3. Auf die von Wallis wiederholt vorgebrachte Beschwerde, daß ihnen in den Orten, wenn siebei Processen anch obsiegen, doch nichts an die Kosten gesprochen werde, ist zu erwidern, daß die Proceßführungnicht in allen Orten gleich sei, man sich übrigens keiner Unbilligkeit zn erinnern wisse nnd jedem Ort seineFreiheiten und Sazungen stets vorbehalte. 4. In Betreff des Gesuchs von Wallis, sich mit ihm über Be-freiung vom Abzug ans Erbschaften zu verständigen, sollen die Gesandten zn »nterhandeln Vollmacht haben.5. Jedem Gesandten soll ein besonderes Verzeichniß zugestellt werden, was er über Äufnnng nnd Erhaltungder katholischen Religio» im Wallis mit dem Bischof nnd Domcapitel zu verhandeln habe. I». Ans daserneuerte Gesuch von Schwyz um Rath in seinem Streithandcl mit Glarus über Beseznng der Vogtci Gasterkann man in Berüksichtignng der gegenwärtigen Zeitumstände sich nicht in's Recht einlassen, vielmehr ist esrathsamer, den erwählten Landvogt aufreiten zu lassen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß es ohne Consequenzfür die Zukunft geschehe. Hinsichtlich der Theilung der Ämter wird den katholischen Glarnern geantwortet,man werde nicht ermangeln, ihnen behülflich zu sein, inzwischen sollen sie aber gegen ihre evangelischen Mit-