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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juli IWl.

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Bundcsschwnr der VII katholischen Orte mit Wallis.

Sarnen. 1K01, 31. Aull.

Staatsarchiv Vucern. Arien ^ Wallis.

Gesandte: Lucern. Kaspar Pfyffer; Hauptmaim Wilhelm Balthasar, beide des Raths. Uri. HaiiSJakob Troger, Ritter, Landamniann; Werner Käs, des Raths. Schwyz. Balthasar Kyd, Sckeliucister;Christof Schorns, des Raths. Untermal den. Kaspar Jakob, Landammann; Marguard Jmfcld, Ritter,Pannerherr; Wolfgang Schönenbühl; Konrad Wirz, alle alt-Landammann; Hans von Aa, Statthalter, vonObwalden; Johann Waser, Ritter, Landammann und Pannerherr; Niklans Leu, Ritter; Kaspar Lussi, Ritter,beide alt-Landamman», von 'Nidwaldcn. Zn g. Hans Jakob Storker, Amman»; Hanptinann Halter; Haupt-mann Ulrich Heggli, beide des Raths. Frcibnrg. (Abwesend). Solothur». Hanptinann WilhelmSchwallcr, des lliathö.

Wallis: Bischof und Domstift zu Sitten. Adrian von Ricdmatten, Abt zu St. Moriz undDomdckan der Stift. Stadt und Zehnten Sitten. Hauptmann Niklans Kalbermatter, Bürgermeister. ZehntenSiders. Junker Franz am Hcngarte», Panncrhcrr. Zehnten Lenk. Hauptmann Niklans Albcrtin, alt-Meyer. Zehnten Raron. ÄiiklauS Roten, alt-Landvogt zu St. Moriz nnd alt-Meyer daselbst. ZehntenPisp. Hauptmann Hans Peter, alt-Castellan. Zehnten Brteg. Anton Zuber, alt-Castcllan. Zehnte»Gombs. Paulus im Oberdorf, Meyer, alt-Castcllan zu Nicdergesteln.

Dieser Tag wurde für die Beschwörung des alten Burg- und Pfandrechts mit den Gesandten desBischofs, der Domstift nnd gemeiner Landschaft von Wallis ausgeschrieben. Nachdem man sich bei de» WalliserGesandten erkundigt, ob sie Vollmacht haben, über einige Punkte, betreffend Religionsangelegenheiten, über dieschon auf dem Bnndesschwur zu Lucern und zu Brieg verhandelt worden war, nnnmehr zu tractiren, undnachdem diese den Wunsch ausgesprochen, den Bnndesschwur nach altem Brauch und ohne weiteres Zuthunabzuhalten nnd die Gesandten der katholischen Orte in Eid zu nehmen, wird das Burg- und Landrccht von1533 in der Pfarrkirche nach gehaltenem Gottesdienst verlesen und feierlich beschworen. Die Gesandten vonWallis gebe» vorher die Versicherung, daß sie sogleich nach ihrer Heimkehr sorgen werden, daß Zeit und Malstattfür die Eidcsabnahme im Wallis beförderlich festgesezt und den Orte» zur Kcnntniß gebracht werde. I». Lucernbringt vor, dem Vernehmen nach beabsichtigen die von Wallis, mit den IV evangelischen Städten ein neuesNündniß abzuschließen; da solches aber im Lande Wallis Zwietracht und Unruhe» erzeugen und den katholischenOrten viel zu schaffen bringen möchte, da ferner dem Lande Wallis nicht anstehe, mit Orten, die nicht zumkatholischen Glauben halte», Bündnisse abzuschließen, da das Burg- und Landrccht mit den katholischen Ortenhauptsächlich zu Erhaltung des katholischen Glaubens aufgerichtet worden sei, so müsse man davon abrathcn.Die Gesandten von Wallis versichern, daß an dieser Sache nichts sei. r. An Frcibnrg wird unter Anfrage,warum es keine Gesandten auf gegenwärtigen Bnndesschwur abgefertigt habe, von diese» Verhandlungen Mit-theilnng gemacht. «I. Wallis hatte die Instruction, welche die Gesandten der katholischen Orte leztes Jahrin Betreff deö Bündnisses mit den Bündnern ihm vertraulich mitgctheilt hatten, lcztcrn zugeschikt »nd dadurchdiese gegen die katholischen Orte erbittert, was zu scharfen Anzügen Anlaß gab. Das wird nun gerügt, mitder Mahnung an die Gesandten von Wallis, solches in Zukunft nicht mehr z» thun. Über die von den

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