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November UiOV.
Raths. Freiburg. Hans Python, Sekelmeister; Jost Vögeli, Ritter, beide des Raths. Solothurn.Petermann Sury, Sekelmeister und des Raths; Georg Wagner, Stadtschreiber. Schafs Hausen. GeorgMäder, Burgermeister. Appenzell. Konrad Tanner, Landammann, von Jnner-Rhoden; Sebastian Thöring,Landammann, von Außer-Rhoden.
Abt von St. Gallen. David Studer, Hofmeister. Stadt St. Gallen. Leonhard Bastard, Baumeisterund des Raths; Hans Jakob Widenhuber, Stadtschreiber. III Bünde. Hartmann de Hartmamiis, des Raths.Wallis. — Nottweil. — Biel. Hans Aprel, Sekelmeister nnd des Raths; Martin Scholl, Stadtschreiber.
». Glarus, auf dessen Begehren dieser Tag ausgeschrieben worden ist, bringt vor, es sei bekannt, inwelche große Schuldenlast die Eidgenossenschaft und deren Zugewandten durch die Könige von Frankreich ge-rathen seien, indem die Zahlungen der Pensionen und anderer Ansprachen, troz wiederholter Mahnungen undVersprechungen stets ausgeblieben seien; ja nachdem man endlich auf Erfolg hätte rechnen können, sei dieserKrieg zwischen Frankreich nnd Savoyen ausgebrochen und es werden daher die für die Eidgenossen bereitszusammen gelegtey Summen wieder angegriffen; da nun aber Glarus diese Schuldenlast tief empfinde, indemdie Wittwen und Waisen der gefallenen Kriegsleute es täglich mit Klagen bestürmen, habe es eine Landsgemeindeversammelt und erkannt, daß dieser Handel der ganzen Eidgenossenschaft an ihrer Ehre und Reputation zugroßer Verkleinerung gereiche, und seinerseits beschlossen, dem Abschied vom October 159!» nachzukommen undseine Angehörigen heimzumahnen; Glarus wolle aber nicht für sich allein handeln, sondern die Sache erledigenhelfen, und bitte, ihm dieses nicht übel aufzunehmen. — Nach allseitiger Eröffnung der Instructionen wirdbeschlossen, den Abschied vom October 1599 einstweilen nicht in Vollziehung zu sezen, sondern noch bis Weih-nachten zuzuwarten und erst, wenn bis dahin kein genügender Bescheid erfolgen würde, auf einer allgemeineilTagsazung jenen Abschied zu bestätigen und zu exequiren. — Als nach dieser Verhandlung der Ambassadorselbst anlangt und vor der Versammlung seinen Vortrag hält, wird ihm des Königs freundlicher Gruß undstets geneigter Wille verdankt, mit der Bemerkung, er möchte auswirken, daß endlich den wiederholten Ver-sprechungen stattgethau werde, und daß der König innerhalb des gestellten Termins ein „Wortzeichen," es seiGeld oder Anderes, schike, damit man sehe, daß es ihm einmal Ernst sei; sollte aber wider Erwarten keineBefriedigung erfolgen, so würde man sich veranlaßt sehen, zu andern Mitteln zu greifen. I». Weil die Ge-sandten einiger Orte oft zu spät auf den Tagsazungen sich einfinden, wird verordnet, daß die Gesandten jeweils»am Vorabend des bestimmten Tages sich einzufinden haben, damit die Geschäfte gefördert werden und manum so eher wieder aus den Kosten komme. Die Jahrrechnungstagsazung soll wie von Alters her auf St. Johanndes Täufers Tag neuen Kalenders und, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, am daranf folgenden Sonntagbeginnen; weil jedoch die VIII alten und die VII Orte wegen der Appellationen und Landvogteirechnungenihrer Herrschaften besondere Geschäfte abzuthun haben, so sollen die Gesandten der übrigen Orte erst zehnTage später sich einfinden. Das soll jeder Gesandte in den Abschied nehmen, damit man sich in Zukunft all-seitig darnach richte. «. Da Solothurn auf die Klage Basels in Betreff der Gerichte, Twing und Bänne,Hagen und Jagen in der Herrschaft Nuningen auf lezter Tagsazung eine Verantwortung eingegeben nnd daSRecht dargeschlagen hat, von Basel aber bisher eine Antwort nicht erfolgt ist, ob es zu einem Vergleich sichverstehen oder den Proceß führen wolle, so begehrt Solothurn, daß Basel es bei seinem alten Besiz ruhigverbleiben oder dann den Streit zu rechtlichem Austrag kommen lasse., «I. (S. u. bern-freib. Vogt, überh.).v. Hauptmann Hans Jmfeld von Unterwalden, Hauptmann Heer von Glarus und der Wirth zum Rößli