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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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April 159?.

dem Bischof von Consta»; und denen von Arbon und Mithaften, ferner wegen des Spans zwischen dem Abtvon St. Gallen und den Evangelischen in der Grafschaft Toggenburg, sodann wegen der in AußerrhodenwohnendenBäpstischen." Daneben ist aus verschiedenen Anzeichen zu entnehmen, daß die katholisch genanntenOrte in Rüstung begriffen sind, ohne daß man weiß, ob es auf Toggenburg, Arbon, Genf oder die Nieder-lande abgesehen sei. Bei der Berathung über die zu treffenden Maßnahmen erklären die Gesandten Zürichs,ihr Stand werde, wenn dem einen oder andern Ort etwas zustoßen würde, getreu und eidgenössisch zu dem-selben halten; Zürich habe bereits neben dem Stadtpanner und Fähnchen, wie üblich, vier besondere Fähnchenvon 1200 Mann in Bereitschaft gesezt und erwarte, daß ihre lieben Eidgenossen der drei Städte, wenn ihmwegen derer zu Arbon oder der Evangelischen im Toggenburg, Thurgau u. s. w. etwas begegnen sollte undes denselben, der Religion wegen angefochten, Beistand leisten müßte, ebenfalls getreulich zu ihm stehen werden.Dieses nehmen die Gesandten der drei andern Städte in ihre» Abschied, in der Erwartung, ihre Obern werdenZürich ihrer eidgenössischen Treue und ihres Beistandes ohne Anstand versichern. I». Da die Ereignisse z»ernsten Besorgnissen Anlaß geben und zwischen beiden Religionsparteien viel Mißtrauen herrscht und besondersdie Evangelischen Ungewissen sind, wessen sie sich zu den katholischen Orten zu versehen haben und ob beileztern ein Aufbruch in spanische oder in anderer Fürsten Dienste im Werk sei oder nicht, so wird für rathsamerachtet, daß noch vor der gewöhnlichen badischen Jahrrechnung eine geineine Tagleistung aller Orte und Zn-gewandten ausgeschrieben werde, um mit einander eidgenössisch zu confcriren, wessen man sich allerseits gegeneinander zu versehen habe und wie man sich verhalten wolle, damit Friede, Ruhe und Wohlstand in der Eid-genossenschaft erhalten bleiben. Im Ausschreiben sollen als Grund die gefährlichen Läufe und besonders dievom spanischen Kriegsvolk in Deutschland verübten Grausamkeiten angegeben werden. Um übrigens den übrige»Orten und Zugewandten die Dinge und deren Consequenz klar vorlegen zu können, sollen Bern, Basel undSchaffhausen ihre Ansichten, was man daselbst vorbringen wolle, schriftlich an Zürich mittheilen, welchesdaraus einen gemeinsamen Vortrag abfassen soll. Man lebt der Hoffnung, eine solche eidgenössische Besprechungwerde zu Entfernung des Mißtrauens beitragen und besonders auch dazu dienen, von den katholischen Orte»zu erfahren, ob sie bei diesen Practiken auch betheiligt und wie sie gegen die andern Orte gesinnet seien.Dieses Alles wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort so bald als möglich seinen Entschluß darüberZürich mittheile. «. Es wird angezogen, daß früher in gefährlichen Zeiten die evangelischen Orte Fnßposte»eingeführt haben, um stets einander von allen Vorfällen Bericht zu geben, was, wenn die Roth es erfordernwürde, jezt ebenfalls geschehen sollte. «I. Die Beantwortung des Begehrens des Kurfürsten-Pfalzgrafen beiRhein an die IV Städte um ihre Erklärung, waS sie von einer Vereinbarung mit ihm Angesichts der ob-waltenden gefährlichen Läufe halten, will man verschiedener Bedenken wegen und weil man gegenwärtig sonstallerseits beschäftigt ist, für einstweilen verschieben; würde der Kurfürst nochmals um Antwort anhalten, sokann man sich immer noch darüber vereinbaren. «. Betreffs der Antwort des Königs von Frankreich aufdie Zuschriften der vier und der drei Städte wegen des Herzogs von Savoycn Handlung mit Bern, Genfund den Evangelischen in den ihm zurükgestellten Vogteien wird verabschiedet, Zürich soll in der IV StädteNamen ein freundliches Dankschreiben an den König abfassen, die Bitte enthaltend, in seiner gnädigen Ge-sinnung gegen die IV Städte und die Stadt Genf zu verharren und seinem Erbieten »ach sich dieser Sacheanzunehmen; dasselbe soll es dem Herrn von Mortefontaine zukommen lassen und ihn bei diesem Anlaß er-