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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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November 1SS7.

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Bereinung mit Frankreich zuwider sei. Darauf erklären die Gesandten der VI katholischen Orte sich einver-standen, vom Ambassador zu vernehmen, wie groß die verheißene Summe sei und auf welche Zeit sie bezahltwerde, müssen aber gegen den Vorwurf Protestiren, als haben sie wider die Vereinung gehandelt, indem siemit Spanien und Savoyen Bündnisse abgeschlossen haben. Auf gestelltes Begehren erklärt sodann der Am-bassador, daß der König gegen Ende des Jahres 100,000 Kronen schiken werde, außer den Summen, welchegemäß Edicten und außerordentlichen Verfügnngen zur Bezahlung der Schulden an die Eidgenossen bestimmtseien, über deren Betrag die in Frankreich anwesenden Gesandten hinlängliche Kenntniß haben. Die lezthingcschiktc Summe sei nur ein Anfang gewesen; für die Zukunft habe der König die Einkünfte in Auvergneu. a. m., die jährlich 300,000 Kronen abwerfen, und einen Theil der Salzeinkünfte in Languedoc bestimmt.Nun wird nochmals an den König, dessen Geheimen Rath und an das Parlament mit allem Ernst geschrieben,daß man bis Lichtmeß eine namhafte Summe erwarte. Die Antwort des Königs soll Zürich sogleich allenOrten mittheilen; fällt sie gegen Erwarten ans, so soll es alle Truppen ans Frankreich hcimmahnen unterAndrohung des Verlnsts des Vaterlandes; daraus werden dann der König und seine Rcichsstände sehen, wieMan sich der Sache annehme. I». Damit die Errichtung von Winkelrcgimentern verhindert werde und dieFranzosen sich nicht rühmen können, daß sie mit einer Hand voll Geld so viel Eidgenossen bekommen können,als sie wollen, wird einstimmig unter Natificationsvorbchalt das Anwerben solcher Regimenter, die nicht obrig-keitlich bewilligt sind, bei Leib, Ehr' und Gut und bei Verlust des Vaterlandes verboten. Und weil derfranzösische Ambassador sich hat merken lassen, daß er vielleicht bald einen Aufbruch begehren werde, so solljedes Ort seine» Beschluß darüber binnen vierzehn Tagen nach Zürich schiken, damit das nicht ohne Wissenund Willen der Obrigkeiten geschehe. Der spanische Ambassador Alfonso de Casale eröffnet im Auftrag dcSGubernators von Mahland, daß an den Gränzen des LangenseeS durch die Gebrüder Bacciochi, welche wegengroßer Verbrechen aus dem mahländischen Gebiet verwiesen worden, täglich Raub und Erpressungen verübtwerde» und daß daher, um diesem Uebel gründlich zu steuern, die Erneuerung deS Vertrags über Ausrottungder Banditen von 1502 das wirksamste Mittel wäre; zugleich bemerkt er, daß die französischen Anwälte übelthnn, die Schuld, welche sie auf sich haben, auf Andere zu wälzen, und daß es Frankreich besser anstehen würde,die Schulden zu bezahlen. Es werden nun die über das Gebirg verordneten Gesandten beauftragt, über Er-neuerung jenes Vertrags zu unterhandeln. «I. Der Vorschlag, auf gegenwärtigem Reichstage zu NegenSburgdie Regalien und Freiheiten der Eidgenossen nach herkömmlicher Weise durch de» Kaiser bestätigen zu lassen,wird wieder in den Abschied genommen, weil man erfahren hat, daß der Kaiser nicht in eigener Person denReichstag besuchen werde, v. Auf die Anzeige der Stadt St. Gallen an Zürich, daß in der Dürrenmühle,die Taverna genannt, an der Tresa falsche Ducatonc» und andere Sorten verfertigt werden, wird Uri beauf-tragt, in'sgeheim Anordnungen zu treffen, daß die Falschmünzer eingebracht und hingerichtet werden, f. (S.u. LuggaruS). ir n. I». (S. u. Vier cnnetb. Vogt, übcrh.). I. (S. u. Freiämter), k. (S. u. LauiS).I. Auf die Beschwerde Lucerns über das Eindringen schlechter fremder Münzen, die zu einem höher» Wcrthecnrsiren, als sie geschlagen sind, wird beschlossen, sobald eine fremde Münzsorte in's Land kommt, soll Zürichsie „aufsezen", damit man deren wahren Werth kenne; will ein Ort Münzen abrufen, so soll es zuvor diecmdern Orte davon benachrichtigen; die Alchymistcn und Goldmacher sollen überall fortgewicsc» »nd ans Betretendestraft werden; ans den Baschi Straubacher, der falsche Ducatonen macht, soll man Acht haben, in. (S. u.Thurgau). u. Schasfhausen beschwert sich, daß der Graf von Zollcr» den Anstand wegen des Dorfes Mens