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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar 1597.

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benen sich die von St.Gallen niinmer würden verstanden haben, und in jenem vom S.Mai 1577, dessen^ Artikel ansdrüklich vom Zoll, Geleit und andern Auflagen handle, geschehe der zugewandten Orte keineErwähnung, sonder» es sei allein von den verbündeten Orten und deren Unterthanen die Rede; daher seioffenbar, daß die von St. Gallen nie in diesen Bündnissen begriffen gewesen seien; zwar sei die Behauptungderer von St. Gallen wahr, daß sie bis 1592 keine neuen Zölle haben bezahlen müssen, es sei dieses aber nuro»s besonderer Nachsicht geschehen, und da nun die StaatsanSgaben sich vermehrt haben, so müssen die Kauf-Ie»te von St. Gallen, wie die andern, dieser Ordnung sich unterziehen; wegen der besondern Zuneigung zuden Eidgenossen wolle jedoch der Herzog sich dazu verstehen, daß die von St. Gallen, obschon sie den Herrnvon Sancy im Krieg gegen ihn unterstüzt haben, wie die Unterthanen der benachbarten Fürsten gehaltenwerden. Daher bitte er die Eidgenossen, sich dieser Sache nichts mehr anzunehmen. Dieser Bortrag wird inden Abschied genommen und abschriftlich denen von St. Gallen mitgetheilt, damit, wenn sie etwas darauf zuantworten haben, sie es ans nächster Tagsazung thun können. «I. Unterwalden erinnert, wie man längst die^vthwendigkeit gefühlt habe, die Könige von Frankreich und Spanien zu einem dauerhaften Frieden zu bringen,damit sie sich mit vereinter Macht gegen die Türken wenden könnte», welche bereits Wien bedrohen. Es be-antragt daher, mit allem Ernst beide Potentaten zu ermahnen, den Krieg einzustellen, sich zu vereinbaren und>hre Streitkräfte gegen die Türken zu kehren. In diesem Sinne wird nun an die beiden Könige geschrieben;^derdieß soll Zürich den Kaiser ersuchen, seinen Einfluß beim König von Spanien zu gleichem Zweke geltendiu Machen, und Lucern in Aller Namen nochmals beim Papst sich verwenden, damit er eine Vermittlung ver-5vche. «. (S. u. Mcndris). I Luccrn führt Beschwerde, daß in einigen Orten den Geistlichen, besondersden Capuzinern auf ihren Reisen viel Ungebührliches begegne, und begehrt, man möchte überall MaßregelnNeffen, damit diese sowohl als andere Geistliche überall frei, sicher und ungeschmäht Passiren können. DaS Begehren^>rd z Anordnung entsprechender Maßregeln in den Abschied genommen, zx. Der Antrag, gegen die Gengler""d Landfahrer strenge Maßregeln zu ergreifen und sie entweder auf die Galeeren zu schiken oder durch"ve gemeinsameJegi" ans dem Land z» schaffe», wird ebenfalls in den Abschied genommen, damit jedes Ortdos Geeignete verfüge. Ii. Bürgermeister Meyer von Schaffhausen bringt vor, die von Lanfenburg haben den^hein bereits so sehr mit Fachen gesperrt, daß kein Lachs mehr in die obern Gewässer deS Rheins oder in^ Liinmat, Aare und Renß gelangen könne, und begehrt, man möchte Lanfenburg veranlassen, die Fache weg-schaffen. Die Beschwerde wird in den Abschied genommen und Basel und Schasfhausen der Auftrag ertheilt,öv Lanfenburg Augenschein einzunehmen und über den Befund ans nächste Tagsazung zu berichten. I. Der^vjug, daß die Winkelregimcnter, welche ohne Bewilligung der Obrigkeit errichtet worden sind, wieder auf-hoben werden sollten und daß man sich darüber vereinbaren möchte, Niemanden, weder Frankreich nochManien, KriegSvolk zu erlauben, damit der Friede desto eher zu Stande komme, wird ml iimtruvinlnin ge-vo»inien. Die Gesandten der IV Städte und Glarns führen vor denen der V katholischen Orte Beschwerde, der Bischof von Constanz ihr dringendes Gesuch, die von Arbvn und Horn bei ihren alten Freiheiten vcr-he» zu lassen, abgeschlagen habe, während doch dieselben im Landfrieden begriffen seien, und begehren, man^chte den Bischof mündlich oder schriftlich bitten, die von Arbon und Horn nicht gewaltsam von ihrer Religion^ treiben, sondern sie nach ihrem Gewissen lebe» zu lassen; dabei versichern sie, daß sie nichts Anderes ke-hre», als Frieden und Einigkeit im Baterland zu erhalten. Die Gesandten der V katholischen Orte wollen^8 in den Abschied nehmen, wünschen übrigens ebenfalls nichts sehnlicher als Ruhe und Einigkeit im Vatcr-

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