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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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298
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Juli 15V2.

21».

Confereirz der V katholischen Orte.

Lucern 15V2, 28. Juki

Staatsarchiv Lucern: Lucerner Abschiede <r. Sl4, u»d Mg. Abschiede b'b', l?!). LandeSarchtv Nidwaiden.

Gesandte: Lucern. Jost Krepsinger, Ritter, Schultheiß, Stadtfähnrich; Ludwig Pfyffer, Ritter, alt'Schultheiß und Panuerherr; Niklaus Krus; Jost Holdermeyer, Sekelmeister; Niklaus Pfyffer, Ritter, Äau-meistcr, alle des Raths. Uri. Sebastian Kuhn, Ritter, Statthalter und des Raths. Schwyz. RudolfReding, Ritter, alt-Landamniann und Panuerherr; Ulrich Ceberg, Statthalter und des Raths. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Landamniann, von Obwalden; Johann Waser, Ritter, Landammann »»dPannerherr, von Nidwalden. Zug. Hauptmann Heinrich Elsencr, des Raths.

». Lezte Woche sind die Hülfstruppen der beiden Städte Zürich und Bern nach Straßburg aufgebrochen'Da nun Zürich und der Cardinal von Osterreich eine gemein-eidgenössische Tagsaznng nach Basel ausgeschri^haben, wird nach allseitiger Besprechung der Wichtigkeit dieser Sache auf höhere Genehmigung hin beschlössenach Zürich in folgendem Sinne zu schreiben: Man habe erwartet, daß gemäß dem auf der Jahrrechuu"3zu Baden ausgesprochenen Wunsche jener Aufbruch unterbleibe, bis die gleichzeitig beschlossene GesandtsMihre Verrichtungen beendet haben werde; da aber dem nicht also geschehen sei, müsse man den Erfolg de>"allmächtigen Gott anbefehlen; zwar habe man hierüber noch keine bestimmten Instructionen, indem jenes Sch""^zu spät angekommen, jedoch könne man nicht unterlassen, in Betracht der Gefahren, die der Eidgenossen^durch jenen Krieg drohen, sie zu ersuchen und zu ermahnen, daß sie ihren Truppen in Basel anbefehlen,weiter zu marschieren, bis die Gesandten daselbst angekommen seien. Jedes Ort soll sobald möglich s""^Bescheid darüber nach Lucern melden. I». Da die Obersten und Hanptleute, welche in den Jahren lüöü n>1.190 den vereinigten katholischen Fürsten, Städten und Ständen in Frankreich unter Herzog von Maine Z'Hülfe gezogen waren, troz aller Versicherung des römischen Stuhls und des Cardinals Cajetano ihre» a"stehenden Sold immer noch nicht erhalten haben, indem auch der dieser Sache wegen nach Rom abgeord"^Hauptmann Maderan von Uri unverrichteter Dinge zurükgekchrt ist, so wird beschlossen, nochmals anPapst, an das Consistorium und an einige der einflußreichsten Cardinäle zu schreiben, man habe nun la"genug gewartet und könne nicht mehr anders, als besagten Ansprechern und den armen Wittwen und Waise"'die täglich um Bezahlung schreien, aus Armuth und Elend zu helfen; daher habe man den Obersten ^Hauptleuten bewilligt, auf Güter und Einkünfte aller Jener, welche dem römischen Stuhl zngethan s"^'greifen zu dürfen, wo sie solches auf eidgenössischem Gebiete finden, bis sie für ihre Ansprachen bezahltWeil Schwyz und Zug zu dieser Arrestbewilligung keine Vollmacht haben, wird die Sache in dengenommen, es soll aber jedes Ort seinen Bescheid bis zum 31. nach Lncern melden, damit dieses die V"ausfertigen kann. «. (S. u. Thurgau). «>. (S. u. Nhcinthal). v. Die Beschwerde über ein zu Z"erlassenes Urtheil wegen des von Fridolin Hässi von Glarns an Hauptmann Albrecht Freuwler verübten T"schlages wird in den Abschied genommen, t Der spanische Ambassador wird an Bezahlung der versau"Pension erinnert, jx. Der Herzog von Savoycn wird abermals an Entrichtung der leztjährigenund an pünktliche Bezahlung und Bekleidung der dortigen Garde gemahnt und dem Gardehanptmaiw ^Auftrag ertheilt, die angemessenen Schritte zu thnn, damit er allmonatlich ausbezahlt werde. I»