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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juli 1587.

bemerken die Burgermeister,Sie möchten nit Müssen was darin, angesehen das man des hieuor kein Ver-zeichnus gehept, sie auch in vil Iaren den einen trog nie offen gesehen vnd seither durch den aufrüerischenHaussen die Siegel vom Gwölb abgenommen vnd Jres gefallens dainit gehandlet mere." ttant aufgenom-menem Inventar finden sich im Schaz vor an Ducaten 489, an Thalern und Kronen 159 Stük, an Dike»und verschiedenen andern Mllnzsorten für 1437 Pfund. Da die Mtthlhanser aber weder auf obbenannteVollmacht hin noch auf die herausgegebenen Gültbriefe der Stadt Geld aufbringen können, ungeachtet sie inBasel und den umliegenden Städten sich möglichste Mühe gegeben hatten, so entschließt man sich dahin: JedemMann soll der Sold für anderthalb Monate und für den Sturm ein Monatssold bezahlt werden; die Haupt-leute nehmen den Sold der Umgekommenen zu Händen nnd verabfolgen ihn deren Weibern und Kindern;jedem Hauptmann sollen für seine Aufrüstung 100 Kronen, eben soviel Sold für jeden Monat sammt einerVerehrung bezahlt werden; die Hauptleute sollen mit ihren Knechten abrechnen; die Stadt Mühlhansen hatsich gegenüber jedem Ort für seine Unkosten, die bei der Abrechnung sich ergeben, zu verschreiben nnd in zubestimmenden Terminen die Summe zu tilgen.

Nun erscheinen die Weiber und Kinder der bis auf weiteres Verhör in Haft behaltenen Bürger undbitten fußfällig und unter Schilderung ihres Jammers und Elends für ihre Männer nnd Väter um Ver-zeihung. Unter ernsthaftem Verweis ihres sündhaften aufreizenden Verhaltens wird ihnen zugesichert, daßman gegen die, welche nicht als Rädelsführer werden erkannt werden, milde verfahren werde.

Aus den mit den Gefangenen nun angestellten Verhören und Confrontationen wird gefunden, daß beideFinninger mit Dr. Oswald Schreckenfuchs dieses leidigen Aufruhrs Urheber seien nnd schon seit fünf bis ^sechs Jahren heimlich zu practiciren angefangen haben; ferner daß neben ihnen als Rädelsführer zu betrachte»seien Hans Jsenflainm, Thoman Cnstor, Bernhard Meyer, Claus Nappolt, Veltin FrieS, Angnstin Gschmuß(Gemuseus), neben welchen Michael Ziegler, Thoman Biegysc», Hans Bondorf nnd Bernhard Wagnerdiefürnembsten Regenten" gewesen; ferner daß Kaspar Heck, Hans Zoller, Ulrich Speircr, Daniel Mötsch, MatthiasStern, Matthias Rain, Hans Gintz, Hans Vehenmaiin, Franz Teif, Hans Gerli, Hans Krämer, KonradSumer, Bernhard Würt, Hans Wagner, sammt dem Schreiber der Bürgerschaft, Rudolf Tilger die peinliche»Examinatoren gewesen nnd daß Jsenflainm, Fries, Biegyse», Cnstor, Bernhard Meyer, Wolf Vogler, Bartl>Boll, Matthias Rain, Hans Giny nnd Guldinast als Kriegsräthe sich haben gebrauchen lassen.

Die Bürgermeister und der Stadtschreiber, darüber befragt, was für Klage» sie gegen den großen Haust"vorzubringen hätten, tragen umständlich ihre Beschwerden vor. Sic klagen namentlich, wie sie gegen allesRechtbieten ans ihren Häusern gerissen und in den Kerker geworfen worden seien und durch strenges Foltern i»^angehängten Steinen Sachen haben bekennen müssen, die sie weder begangen noch von ander» Personen gewußthaben; insbesondere sei er, Stadtschreiber Schilling, genöthiget worden zu verjehcn, daß an der Herausgeb»»sder Bundbriefe einzig die IV Städte, insbesondere Zürich und Basel, schuldig gewesen seien; sie seien hiedm'^an ihrer Ehre aus das Höchste verlezt und dazu an Leib und Gut geschädiget worden; sie begehren, daß >»»"die Betreffenden ihnen gegenüber stelle und sie frage, ob sie etwas Unrechtes von ihnen wüßten oder beweist"wollen; sollten dieselben aber ihre Klagen nicht proseguiren wollen, so wäre billig, daß sie ihnen Reparativihrer Ehre und Entschädigung für Schmerzen und Schaden leisten. Darauf werden die Gefangenen nnd ^in die Häuser beeidigten Bürger, bei 200 an der Zahl, vorbeschieden. Es wird ihnen ihr widerrechtlich^Handeln vorgehalten und vorgestellt, daß sie durch ihren Troz und durch Verachtung aller gütlichen und rech"