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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1748
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Grandson. 1592, 1594.

Idiä. ää. 479. Landvogt Pancraz Adam erstattet seine erste Amtsrechnung, von Michaelis 1590 bis»1591. Ibiä. ee. 489. Ans jüngster Jahrrechnung zu Bern hatte der Herr von Vauxmarcns und Vernesmit den Abgeordneten dieser Gemeinden und der Gemeinde Concise statt der begehrten Widerrufung derbannnng des Wcidgangs in beider Städte Wald Sehte nichts Anderes erlangt, als eine Verringerung ^Buße von 10 aus 5 Florin auf das Haupt. Nach Wiederanregnng dieses Handels vereinbart man sich dah>»'daß es während der bestimmten Anzahl Jahre bei den 5 Florin Buße bleiben soll. Absch. 196. vv. -- 48^Der Landvogt soll dem Meister Albrecht Lapis, dem Apotheker in Grandson, das Blei bezahlen, das ansgehren des Landvogts Tribolct in's Schloß gefertiget worden ist. Ibiä. bk.

1594.

Art. 482. Das Gesuch des Prädicanten zu Avonand in Betreff seines Pfrnndeinkommens, wird de»'Landvogt zur Berichterstattung zugewiesen, lieber jenes des Prädicanten zu Grandson sollen diegesandten, welche nächstens dahin kommen werden, nach Befinden entscheiden. Absch. 246. n. 483-armen Lucas Cnir werden seine drei schuldigen Haberzinse nachgelassen. Ibiä. b. 484. Die Beschwerde ^Gemeinden Concise, Corccllcs unv Mutrnz gegen etliche Privatpersonen von Fresens wdgen unbefugtem HoÄ^in ihren Wäldern, wird den Rathsgesandten nach Grandson zur Erledigung zugewiesen. Ibid. e. 485-Weibel von Avonand, welcher um Verbesserung seines Einkommens nachsucht, wird dieses zwar nicht gewÄ^'doch ihm ein Sak Korn verehrt. Idiä. ä. 486. Die Bitte derer von Grandson um einen Beitrag ^Reparatur der zum Theil eingefallenen Kirche, wird den Gesandten nach Grandson zu gntfindender Erledigtüberwiesen. Ibiä. g. 487. Einigen Zehntbestehern, die sich über Schaden beklagen, wird theilweiserNachlaß gewährt. Idiä. Ii. 488. Die Unterthanen zu Giez führen Beschwerde, daß ihnen das Wortin der Pfarrkirche nicht, wie es nöthig wäre, verkündiget werde. Sie glauben, wenn dem Schulmeister d»selbst seine geringe Besoldung verbessert würde, so würde ihnen in ihrem Anliegen geholfen. Wird den Nagesandten nach Grandson zugewiesen. Ibiä. i. 489. 499. Zweite und dritte Amtsrechnung des Landv»öPancraz Adam von Michaelis 1591 bis Michaelis 1593. Idiä. r. 8. 491. Des Junkers FranzTochtermänner bitten um Erlaß oder Moderation des Lobs von einem Berg, der ihnen zu Ersez»»gMutter Ehestener um 1000 Pfund höher angelegt und zngetheilt worden sei, als er geschäzt gewesen- ^ ^aber alt-Landvogt Tribolct schon vor einigen Jahren ans seinem Amt getreten ist und man sicherinnern weiß, ob das Lob verrechnet sei oder nicht, wird dieser zum Bericht aufgefordert und der H""inzwischen eingestellt. Absch. 247. nn. 492. Das Ansuchen des Peter von Perroman und desGottrau um Erlaß des Lobs vom Hans des Jost Heid zu Champagne, von dem sie neben erlittenemdie Zinsen abrichten müssen, wird in den Abschied genommen. Ibiä. oc>. 493. Den in die Vogteie»tenden Gesandten wird Vollmacht ertheilt, in Betreff des llmtanschs der zerstreuten Zinse deszu Avonand gegen einen bestimmten Jahrlohn aus beider Städte Kornkasten zu handeln. Ibiä. i>l>- ""Der Anstand wegen des Niedzehntens zu Avonand und Chcyres wird eingestellt bis anderer Sachen weg»" ^Gesandten in die gemeinen Vogteien reiten. Zu Vermeidung künftiger Späne wird auf Gefallen hin der Overordnet, die Kirche soll den Nied- und Nengereutzehnten nicht länger als drei Jahre empfangen,soll er zum'großen Zehnten gehören. Als Neugerentzehnten gilt der, welcher von neuen Aufbrüchen h»"''die dreißig Jahre unangesäet waren. Absch. 259. v. 495. Zu den Mahlzeiten bei den ZehntsteigeU"^