l74l! . Grandson. 1590. 1592.
nach seiner fünften Rechnung bis heute eingezogen hat, im Betrag von 944 Pfund 9 Schilling 6 DeM^ddaran werden ihm seiner langen Krankheit wegen 544 Pfund 9 Schilling 6 Denier nachgelassen. Ibid. uu.
1592.
Art. 459. Den Bestehern des Zehntens zu Hvouand, Pierre Triblet und Pierre Volct wird fürJahr 1590 ein Mütt Mischetkorn nachgelassen, ebenso dem Bernard du Villard ein Mütt Haber. Dag^"wird Jean Cuendoz mit einem ähnlichen Begehren betreffend den Zehnten zn Grandson abgewiesen. Absch. 19^ ^
— 451. In Anbetracht, daß die Zölle wegen des eingerissenen Kriegs und Stillstand der Gewerbe weMg^als zu andern Zeiten ertragen, wird den Zollbcstehern zn Montagny-le-Corboz für leztes Jahr ein Nach^von 4 Kronen, jede zn 5 Florin, gewährt. Ibid. b. — 452. Den hinterlassencn Kindern des Claudegewesenen Prädicanten zu Grandson, wird eine Schnldrestanz am Zehnten zu Grandson verehrt. Ibid. ^ ^453. Claude Pillart, Wcibcl zu Montagny, wird mit seiner Bitte um Entschädigung für seine Weibel-Bannwartdienste abgewiesen, dagegen werden ihm für einmal zur Anfmuntcrnng 1 Sak Korn und 10verehrt. Ibid. d. — 454. Dem Prädicanten zn Grandson wird seine jährliche Besoldung um 1 Müttverbessert. Wegen des Pfrundgartens, der vor etlichen Jahren der Bürgerschaft zn Grandson überlassen "bdnicht ersczt worden ist, sotten die Nathsgcsandtcn, die dahin kommen, nach Billigkeit handeln. Ibid. m455. Da die Besteher des Zehntens zn Gicz eidlich erhärtet haben, daß über das, was sie dem Amti»"^abgeliefert haben, ihnen für ihre Mühe und Arbeit für leztes Jahr mir das Stroh bleibe, werden sie ^jeder weitern Verpflichtung ledig gesagt. Ibid. I. — 45k. Pierre Bullet und Franz Lorent, die ans crerGüter nach Avonand gezogen sind und sich mit der Gemeinde wegen des Einzugs verglichen haben, wc^des halben Theils des durch Landvogt Tribolet zu Händen der beiden Städte ihnen abverlangten EnG'»'gelediget, da sie nicht Fremde sind, sondern der eine Unterthan von Bern und der andere von Freib»^Ibid. A. — 457. Den Bestehern der Mühle zu Monand werden an ihrem Zins für die leztcü zweiJahre 2 Mütt Waizen und ebensoviel Roggen nachgelassen, so daß sie statt 10 nur »och ki Mütt z" ^richten habe». Ibid. b. — 458. Der Span zwischen denen von St. Anbin, Gorgier, Sanges, 3'^^Montalcher und Monlin. einerseits und der Bürgerschaft zn Grandson anderseits wegen Aznng, Fcldfah^und Bergweiden, wird den Gcneralcominissären beider Städte zur Prüfung und Antragstcllnng überwiesAuf deren Gutachten wird sodann erkannt, es möge jeder Theil die fraglichen Berge und Allmenden bra» 'und nnzen wie zuvor, nach Inhalt ihrer Gewahrsame, Briefe und Siegel, doch soll kein Vieh dahin ge^werden, das nicht in dem Amt Grandson oder in den sechs Dörfer» gewintert worden, bei 30 Florin
Ibid. i. — 459. Das unter Vorweisung von Brief und Siegeln von einigen Gemeinden und Unterthanc»Herrn zu Vauxmarcns gestellte Begehren um Aufhebung des auf den Wald Scyte gelegten Banns, kanndas ohne Befehl ist, jezt nicht bcrüksichtigen. Da aber Bern erläutert, daß nur der halbe Wald gebai»^ ^und zwar nur auf eine gewisse Anzahl Jahre, bis der junge Wald nachgewachsen, so sollen sich die BeD"sichrer damit begnügen, in Anbetracht der hohen Nothdnrft, für die Nachkommen Holz zn pflanzen.
— 469. Dem Besteher des Zehntens zu Montagny-le-Corboz und Valeyres wird für 1590 ein
Zins gewährt, ebenso einigen andern Zehntbestehern. Ibid. I. — 461. Pierre Testaz wird mit seinem ^ ,um Ermäßigung des Feuerstattzinses abgewiesen, ihm jedoch in Anbetracht seines hohen Alters der „verscsl ^Zins geschenkt. Ibid. m. — 462. Claude Testaz von Chamblon ist Willens auf eine verlassene Hosfl^