1K44
Bellenz, Bollenz und Rivierci. 1608.
Feiertage halber „ouch etwz anderer Ordnung machen sollte, wie glych vff andern Straßen gebrncht Wirt",gegen aber Uri einwendet, daß dieses bei seinen Landlenten nicht erhältlich sein werde. Obwohl nun a»§Beroldingens Bericht des Gnbernators Geneigtheit zu befriedigender Erledigung der Sache sich ergibt, n»ddaß er im Frühjahr seine Botschaft neben der nnsrigen ans den Augenschein schiken wolle, muß dieselbe d°Üfür dießmal in dem Abschied an die Obern gebracht werden, damit sie sich hierin in allen Theilen besser erläutern. Absch. 650. a. — 183. Betreffend die Klage derer von Bellenz wegen der Lehenrosse weiß jedersandte seinen Obern zn berichten, wie Uri vermeint, daß dießfalls eine Ordnung gemacht werden„namblich von Meylandt biß gen Vry vnd da dannen biß gen Basel, alles von des besten wegen". Idiä.184. Wegen des Saregno zu Bellenz, welcher zu den Condemnirten auf die Galeeren in die Gefangenschaft gegongtist, „der dan den anbefolchnen Gleydtslüten mit Gewalt abgenommen vnd der Parthnner lybloß gethan worden", ^dem Commissär zu Bellenz bewilliget, denselben gefänglich einziehen und nach Vermögen der Statuten examinirc» Z"lassen. Schwyz nimmt es in den Abschied. Idill. Ii. — 185. Da, um die Gravedoner Straße ins Werk sezen ^können, nöthig sein wird, der Zölle und Feiertage wegen etwas Ordnung zu schassen, Uri aber besorgt, daß der lezt^'halber bei seinen Herren und Obern und gemeinen Landlenten kaum etwelche Änderung erhältlich sei, kon>^man sich abermals nicht vergleichen; denn Schwyz und Unterwaldcn meinen, daß man die Säumer undwerke, wie in den andern katholischen Orten geschehe, „gan lassen söllte", damit der Wein desto weniger ^thenert werde. Uri soll sich also bestimmt entschließen, welche Feiertage es halten oder fallen lassendamit man sich dann weiter über die Sache besprechen könne. Des Zolls halber hat sich Uri entschloß'keine Steigerung zu thun. Was aber den Zoll der Gravedoner Straße betrifft, will es erst sehen, wel 1^Kosten darauf gehen, um sich darnach zu entschließen. Absch. 654. a. — 18k. Landammann Lnssi macht Ä»Z"»wegen des noch unerörterten Spans zwischen denen von Lumino und Nnffle, wegen wessen ein Tag "I.Juni angesezt gewesen, der aber von nnsern lieben Bundesgenossen wieder abgeschrieben und Kersch"worden sei. Ikiä. c. — 187. Die Hauptveranlassnng zu dieser Confcrenz war die Angelegenheit wegen ^bauung der neuen Gravedoner Straße. Nachdem man sich gegenseitig die Instructionen eröffnet undGegenstand reiflich besprochen hat, entschließt man sich endlich, den Bau beförderlichst ins Werk zu richt^Den Herrn Grafen von Fnentes will man einladen, seine Verordneten auf bestimmte Zeit auf denschein abzufertigen. Der Feiertage halber hat man sich verständiget. Und da sich Uri anerboten l)al'Zölle halber keine Steigerung zn thun, auch hinsichtlich der Zehrungen und Stallmiethen eine lei ^Moderation zu machen, so versieht man sich zu ihm, daß es eine solche Ordnung machen werde, daßSäumer und Fuhrleute nicht zu beklagen haben. Schwyz nimmt die Angelegenheit nochmals in dendoch hofft man, daß es sich von den beiden andern Orten nicht sondern werde. Absch. 660. n. — ^die von Bellenz die Bewilligung, verbotene Wehren zn tragen, mißbrauchen, so daß namentlich näclsi^Weile viel „Unrath" daraus entstehen möchte, soll der Commissär solchen Mißbrauch unter Auferlegung^bührender Strafe abstellen, ansonst man diese Freiheit allweg abkünden würde. Ikici. b. — 189-Gubernator zu Mayland etliche Sorten Geld abgerufen hat, so soll der Commissär zn Bellenz samnll ^Rath dasselbe thun, gleichwie zu Lanis und Luggarns es auch im Werk sein möchte, da sie mit Moyland ^zu handeln haben. (S. Ibici. c.). — 19k. Die Gesandten in dem Span zwischen Misox und Lumino sollen auf20. dieses Monats an der streitigen Stelle zusammentreffen und Vollmacht haben, sowohl bezüglich des Wanstandes zwischen den beiden anstoßenden Communen, als auch der Landmarche halber gütlich oder reclsil'