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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1624
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1K24 Mainthal.

Jakob Franzoni berichten, die in? Mainthal haben eine Briike erbaut, die sie über 3000 Kronen koste, u»dbitten, man möchte I. ihnen etwas dazu beisteuern, oder dann die jährliche Landsteuer von 50 Kronen nach'lassen; 2. ihnen einen Zoll auf das Holz erlauben, welches dort vorbeigeflößt werde und die Briike nicht we»>ßbeschädige; 3. gestatten, daß die im hintern Mainthal angehalten »Verden dürfen, von dem, was sie überBriike zurükführen, auch einen Zoll zu bezahlen, oder nach Verhältniß an die Kosten beizutragen; 4. v^'ordnen, daß das Wasser von dem Fleken weggeleitet werde. Es wird nun an die auf der ennetbirgisch^Jahrrechnung befindlichen Gesandten geschrieben, sie sollen durch einen Ausschuß über die Sache einen Unter'such anstellen lassen und darüber berichten. Absch. 567. in. 424. (1605). In Folge der ZuschriftBaden (s. vorgehenden Artikel) werden die Gesandten von Uri nnd Glarns in das Mainthal abgeordnet,über den Sachverhalt Erkundigungen einzuziehen. Dieselben bringen in Erfahrung, daß das Hintere GeU^schon seit langer Zeit von jeglichen? Brükenzoll in der Landschaft Lnggarns gefreit sei, nnd daß die Holzhänd^sich höchlich gegen den Zoll beschweren, indem sie ohnehin für jeglichen Schaden an Brüken u. A. ???. BKEschaft leisten müssen; in Betreff des Wassers zu Cevio wird den? Landvogt Städcli der Auftrag ertheilt, ^Buße das Holzflößen bei Cevio zu verbieten. Absch. 569. c. 425. (1608). Mainthal wünscht zweiim Collegiun? zu Moyland zu erhalten. (S. Absch. 656. o.). 42k. (1613). Die übrigen gesandtender Commune Cavergno freistellen, jährlich ans ihrer Kirchweihe an? 1. August das Almosen anszutheilen, ^es nicht eingesetztes gstifft" ist, der Gesandte von Lucern aber will nicht dazu stimmen und nimmt es 'den Abschied. Absch. 833. ä.