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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
Entstehung
Seite
108
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108§. 141.Freilich ist ein Richter diesem ohnerachtet nach denbestehenden Gesetzen und nach dem Gerichtsbrauch indie traurige Nothwendigkeit versetzt, auf dieses Ver-brechen, wenn nicht ein Todes= doch eine sonstige zuden peinlichen gehoͤrende Strafe zu erkennen: Auch ich,wenn ich über eine solche Unglückliche ein Urtheil zu fäl-len haben sollte, würde meine Stimme zu einer pein-lichen Strafe pflichtmäßig nicht verweigern dürfen, ob-gleich mein Inneres, wahres Mitleiden mit einer sol-chen Verbrecherin empfinden, und die Stimme der Ver-nunft mir zurufen würde, gelinder mit dem armen be-dauernswürdigen Geschöpf zu verfahren. Mein einzi-ger Trost bey Erfüllung einer so harten Amtspflicht,würde in der Hoffnung bestehen, es werde wahrschein-lich das letztemal seyn, daß ich ein peinliches Urtheilüber eine Person würde zu sprechen haben, die zwarim objectiven, nicht aber im subjectiven Sinn eine grobeVerbrecherin ist.§. 142.Sollten indessen, würde ich denken, die Hauptbe-weggründe zum Kindermord sobald noch nicht gehobenund beseitiget werden, so würde ich mir damit schmei-cheln, daß dann doch ein Gesetz würde erlassen werden,welches, indem es den wesentlichsten Strafzweck völligerreichte, folgenden Hauptinhalts wäre: Daß jene,ausser der Ehe geschwächte Weibspersonen, welche derFrucht