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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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98oder als kulpoͤs, hauptsächlich von der Kenntniß derStrafbarkeit der von einem Urheber verübten Thatabhange. Es fehlt in unsern Tagen, und es wird nochlange nach uns an dem Grade der Kultur fehlen, daßschlechte Handlungen und Verbrechen wegen ihrer in-nern Verächtlichkeit, und aus reinem Bewußtseyn,daß der wesentliche Zweck des Staats nämlich die Ver-schaffung der Sicherheit dadurch gefährdet werde, un-terbleiben, eben darum ist es also ein wesentliches Be-dürfniß, daß die Unterthanen mit den physischen Straf-übeln bekannt gemacht werden, welche der Staat jenenzufügen würde, so durch ihre Handlungen die Sicher-heit ihrer Mitmenschen mehr oder weniger verletzt ha-ben würden.§. 129.Werden die Unterthanen ohne alle, oder doch ohnezweckmäßige Bekanntmachung der Strafgesetze blosdurch den Vollzug der Strafen (wie durchgehends derFall ist) in Kenntniß gesetzt, daß, und wie dieses oderjenes Verbrechen bestraft werde, so sieht der größteTheil der Menſchen die Vollziehung der Strafen fürblose Willkühr an, auf diese Art werden also Strafennie den Nutzen stiften, den sie bey gehöriger Kenntnißder Strafe, welche jene treffen würden, so die ange-borne oder erworbene Rechte der Mitbürger würdenverletzt haben, stiften könnten und würden. Die spe-zielle Bekanntmachung der Strafgesetze würde also nichtnur