96haben. Jene eheliche sowohl, als aussereheliche Müt-ter, welche ihre Kinder, wegen Abgang der nöthigenPflege, oder wegen rauher Behandlung, welche ein undanderes auf die Gesundheit der zarten Geschöpfe un-streitig den nachtheiligsten Einfluß äussern muß, demTod überliefern, verdienen auch mit keinem bessern alsdem Namen Kindermörderinnen belegt zu werden.§. 126.Welches Prädicat soll man nun aber gesunden Müt-tern beylegen, so aus Weichlichkeit und aus Furcht,ihre weibliche Reize einzubüßen, ihren neugebornenKindern die Muttermilch, das so heilsame und fast nö-thige Nahrungsmittel willkührig entziehen? Daß sol-che Weichlinge offenbar gegen ihre natürliche, ihnenals Mütter aufliegende Pflichten handeln, wird ihnenihr Inneres wohl selbst sagen. Solche Mütter werden,wenn sie sehen, daß ihre Kinder statt zu= im Gegentheilnur abnehmen, und zuletzt ganz entkräftet in ein an-deres Leben hinüberreisen, den Entstehungsgrund, wennsie wollen, leicht errathen können. Wer wird diesealsdann von dem Vorwurf freysprechen, daß blos ihreWeichlich= und Lieblosigkeit ihren Kindern den Tod zu-bereitet habe; wenn das Gewissen solcher pflichtver-gessenen Mütter aber dennoch ganz ruhig seyn, wennsie von dem Gedanken nicht geplagt werden sollten, daßihr leibliches Kind blos ihnen seinen Tod zu verdankenhabe, so gäbe es doch der Himmel, daß solche denehr-
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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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