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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
Entstehung
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mit selbiger zu schreiten. Nun muß aber ein solchergeringer Handwerksgesell, ehe er vom Pastor oder Pre-diger zusammengegeben werden darf, einen Erlaubniß-schein vom Magistrat oder der sonstigen Ortsobrigkeitbeybringen, (eine an sich sehr heilsame Verordnung)oft aber ereignet sich der Fall, daß ein solcher um dieErlaubniß zum Heirathen bittende junge Mensch, ausdem Grunde mit einer abschlägigen Antwort abziehenmuß, weil bey ihm (da er gar kein Vermögen besitze)der Fall eintreten könnte, daß er dem Staat zur Lastfiele. Wäre diese Furcht, wovon ich gleich noch einWoͤrtchen ſprechen werde, auch noch ſo gegründet, ſomüßte dennoch einem einheimischen Handwerker oderTaglöhner, wenigstens in dem Fall, wenn seiner Freun-din das aussereheliche Mutterwerden bevorstände,die Erlaubniß zum Heirathen nicht untersagt werden,denn wie leicht ist es sonst nicht, daß ein solcher Menschin Verzweifelung gerathen, und seine Geschwächte, soschwer ihm auch vielleicht die Ausführung seines Ent-schlusses seyn mag, aus Noth gedrungen zu verlassenbewogen werde. Entweder dies, oder daß der Schwän-gerer mit seiner Freundinn fortdauernd ein unzüchtiges,ein*) Ob diese Lage vorhanden wäre, hierüber könnte diePolizeybehörde auch einen solchen Supplikanten be-fragen, nur müßte dieses Fragen unter vier Augengeschehen, daß aber hiebey alle bittere Ausdrücke ver-mieden werden müssen, versteht sich von selbst.