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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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64Mannspersonen auszunehmen seyn, welchen wegenSchwäche ihres Körperbaues, oder wegen anhaltenderKränklichkeit der Ehestand ohnehin eher ab= als anzu-rathen seyn würde, eben so auch jene, denen bis jetztnoch ihr Stand das Heirathen untersagte. Diese Aus-nahme müßte ferner bey jenen Mannspersonen Stattfinden, welche mit ihrem besitzenden Vermögen oderstarken Verdienst ein oder gar ihre beyde unvermögendebetagte Eltern, Geschwister oder sonstige Verwandtenunterhielten, oder wenigstens unterstützten, denn dieseersparen durch ihre lobenswürdige Handlungsweise demStaat eine Ausgabe, welcher er sich als Pflegevateraller Waisen und Nothleidenden ansonst nicht würde ha-ben entziehen können. Zweckverfehlend würde es auchseyn, wenn junge vermögende Wittwer, besonderswenn sie mit ihrer verlobten Ehegattin noch wirklichlebende Kinder gezeuget hätten, diesem Gesetz unter-worfen würden. Endlich bedarf es auch kaum einerErinnerung, daß der zu entrichtende Beitrag von demZeitpunkt an aufhören müsse, wann eine dieser Bei-tragspflichtigen Mannspersonen sich in der Folge ge-heirathet haben würde. Auf alle übrige Vermögende,oder in so reichlichem Verdienst stehende junge Leute,daß sie eine Familie standesmäßig ernähren könnten,würde aber das die Hagestolzen betreffende Gesetz anzu-wenden, und als terminus ad quem zur Beitrags-pflichtigkeit das Ende des sechszigsten Jahrs anzunehmenseyn.§. 85.