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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
Entstehung
Seite
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58für Arme abgehen sollte, der Unterhalt solcher dürfti-gen unehelichen Mütter, in sofern sie solchen durch ei-gene Handarbeit nothdürftig zu ſichern nicht im Standeseyn sollten, als eine Gemeindelast zu betrachten, undſo durch Umlag von den beitragspflichtigen Gemeinde-gliedern zu bestreiten seyn. Eine thätige Verwendungvon Seiten der Pfarrer und Prediger, würde an sol-chen mit öffentlichen Arbeits= und Unterhaltsanstaltennicht versehenen Orten, auch sehr viel wirken können;diese werden wohl, ohne daß ihnen die Mittel undWege besonders vorgeschrieben werden müßten, wis-sen, wie in solchen Fällen, wo es die Nothwendigkeiterheischt, am besten Hülfe verschafft werden könne,und wie ihren Pfarrgenossenen die christliche Liebe durchUnterstützung armer Mitmenschen eingeflößt werdenmüsse.§. 77.Stärbe das äußereheliche Kind einer armen Mutter,so würde diese dadurch in den Stand gesetzt, ihren Ar-beiten desto besser nachgehen zu können, einer solchenübrigens mit gesunden Gliedern versehenen Geschwäch-ten, müßten also von nun an, indem der Zweck eineszu befürchten gewesenen Kindermordes wegfiele, auchkeine fernern Unterstützungen aus öffentlichen Mittelngereichet werden, stürbe hingegen die Mutter, so müßtedas zurückgelassene Kind, welches nun als ein Eigen-thum des Staats anzusehen ist, ordentlichen bravenLeuten