§. 2.So wie dieser über alle Kritik erhabene Satz be-weißt, daß selbst gut organisirte Staaten von demIdeal der Vollkommenheit noch weit entfernet sindund bleiben werden, so sehr bestätigt er aber auch zu-gleich die Behauptung, daß die persönliche Sicherheit,die Freiheit, Ehre, und das Sacheigenthum, nichtwenig der Gefahr der Verletzung, oder gar des Ver-lustes ausgesetzt seyn müsse, wo zwar dem Grundsatz,daß es Pflicht seye, sich dem Ideal der Vollkommen-heit und Tugend, so viel es menschliche Kräfte zulas-sen, zu näheren, das Bürgerrecht durchaus nicht ab-gesprochen wird; wo es aber an Muth und Entschlos-senheit fehlt, solche Anordnungen zu treffen, wodurchdie menschlichen Anlagen entwickelt, und so das Annä-heren zur Verbesserung und Veredelung des Menschenbefördert wird. 3) In jenen Staaten, worin solcheHandlungs= oder Unterlassungs=Maximen einheimischsind, muß man sich also gar nicht wundern, wennSittenlosigkeit, Pflichtvergessenheit, und als Folge da-von, Verbrechen aller Art sich von Zeit zu Zeit mehranhäufen, wenn innere und zugleich äußere Sicherheitall-) Glücklich ist der, welcher, wie ich sagen kann, daßdas letzt gesagte auf sein Vaterland nicht passe, da erin einem Lande lebt, wo die Regierungsgestände zwi-schen einem edlen Durchlauchtigsten Regentenpaar,dem König Maximilian Joseph, und dem HerzogenWilhelm von Bayern, getheilet sind.
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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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