Murten. 1SK11 1415
597 Pfd., 10 Groß., 1 Den. an Geld. 292 Pfd.
"""'>725. bll. 15 Mütt, 5 Maß. » Roggen. 3 Mütt, 8 Kopf. — Maß.
- „ 1 „ „ Walzen. — „ — -
4 „ — „ Mischclkorn. 2 ,, 4 1
ff
11
12 „ 6 Kopf. „ Dinkel. 3 „ 7 „ 1 „
37 „ 5 Maß. „ Haber. 4 „ 6 „ 5 „
- 1 Pfund 20 Schilling. > Schilling nn 12 DcnicrS. 1 Mutten l2 Kopf. 1 Kopf nn 4 Maß.
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- 5113. Dem Ruff Grünenbcrg, der das Beinhauö zu Murten hergestellt hat, wird über seinen
^ empfangenen Lohn ein Rok geschenkt. Absch. 108. o.
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^Irt. 511^1 Abgeordnete der Stadt Murten beschweren sich, daß der Zollner zu Murteu den auf^ Märkte fahrenden Burgern nicht allein bei der Ausfahrt, sondern auch bei der Rükkehr von den^ verkauften Waaren den Zoll abfordere. Ferner bitten sie, man möchte ihnen „Maß und Stunde"mann sie „Gastgericht" zu halten verpflichtet seien, weil sie wegen der großen Menge der einge-Injurien, für die sie bisher auf Begehren zu jeder Stunde Recht zu halten gewohnt gewesen,flir^ uachkommen können. Endlich bitten sie um einen Beitrag an die großen Kosten
Vv,,^ ^unnenleitung in das Schloß.— Bezüglich des Zolls wird verfügt, daß die Burger von Murtenlich verzollten aber nicht verkauften Waaren keinen Zoll mehr zu entrichten schuldig seien; bczüg-^ des Gastgerichts wird erkennt, daß der Schultheiß und die Gerichtssäßen fürohin nicht mehr verbundeneinem jeden zu allen Stunden Gericht zu halten, daß die Kläger auf den folgenden Tag auf das^ ^us gewiesen werden sollen, wo jeden Tag, mit Ausnahme der Markttage, vom Morgen bis um^ Lehnte Stunde Gastgericht gehalten werden soll; bezüglich endlich der Beisteuer au den Brunnen^ abgewiesen. Absch. 137. o. — 5113 Die zu Murten gehörigen Fleken jenseits des See's'u ihrem Ansuchen um eine Beisteuer zum Unterhalt eines Schulmeisters abgewiesen. Ivicl. p. —^ ^ Walthard Clauö beschwert sich, daß ungeachtet der von Freiburg erlangten Begnadigung die von^ten jhn nicht in ihrer Herrschast dulden wollen. Nach gründlicher Erdaucrung des Handels unddies ^^ugenen Frevels wird verabschiedet^ daß Claus die von Murten unangefochten bleiben lassen undhalb nichts wider sie vornehmen soll. Illill. q. — 5117. Den Fischern, welche wegen Nebcr-^ Sceordnung um 20 Pfund bestraft worden waren, wird der Antheil der beiden Städte an»Xli nachgelassen, jedoch dem Schultheiß seinen Antheil vorbehalten. — Bei diesem Anlaß werden^ andere Bußen ganz oder thcilweise nachgelassen. Ivill.r. — 5118. Amtsrechnung von 1560ivjg. t. — 51151. Die von Murten legen in Betreff der Zoll-Neuerung ihren Brief sammt^llrodel vor und bitten, sie dabei bleiben zu lagen. Absch. 143. oo.
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,>2^. Allen denen, welche des Walthard Clausen sel. „Schuldigung" wegen gefangen gehaltenund dadurch in Kosten gekommen sind, werden diese Kosten in Gnaden geschenkt. Absch. 179. kb.—