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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1415
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Murten. 1SK11 1415

597 Pfd., 10 Groß., 1 Den. an Geld. 292 Pfd.

"""'>725. bll. 15 Mütt, 5 Maß. » Roggen. 3 Mütt, 8 Kopf. Maß.

- 1 Walzen. -

4 Mischclkorn. 2 ,, 4 1

ff

11

12 6 Kopf. Dinkel. 3 7 1

37 5 Maß. Haber. 4 6 5

- 1 Pfund 20 Schilling. > Schilling nn 12 DcnicrS. 1 Mutten l2 Kopf. 1 Kopf nn 4 Maß.

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- 5113. Dem Ruff Grünenbcrg, der das Beinhauö zu Murten hergestellt hat, wird über seinen

^ empfangenen Lohn ein Rok geschenkt. Absch. 108. o.

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^Irt. 511^1 Abgeordnete der Stadt Murten beschweren sich, daß der Zollner zu Murteu den auf^ Märkte fahrenden Burgern nicht allein bei der Ausfahrt, sondern auch bei der Rükkehr von den^ verkauften Waaren den Zoll abfordere. Ferner bitten sie, man möchte ihnenMaß und Stunde"mann sieGastgericht" zu halten verpflichtet seien, weil sie wegen der großen Menge der einge-Injurien, für die sie bisher auf Begehren zu jeder Stunde Recht zu halten gewohnt gewesen,flir^ uachkommen können. Endlich bitten sie um einen Beitrag an die großen Kosten

Vv,,^ ^unnenleitung in das Schloß. Bezüglich des Zolls wird verfügt, daß die Burger von Murtenlich verzollten aber nicht verkauften Waaren keinen Zoll mehr zu entrichten schuldig seien; bczüg-^ des Gastgerichts wird erkennt, daß der Schultheiß und die Gerichtssäßen fürohin nicht mehr verbundeneinem jeden zu allen Stunden Gericht zu halten, daß die Kläger auf den folgenden Tag auf das^ ^us gewiesen werden sollen, wo jeden Tag, mit Ausnahme der Markttage, vom Morgen bis um^ Lehnte Stunde Gastgericht gehalten werden soll; bezüglich endlich der Beisteuer au den Brunnen^ abgewiesen. Absch. 137. o. 5113 Die zu Murten gehörigen Fleken jenseits des See's'u ihrem Ansuchen um eine Beisteuer zum Unterhalt eines Schulmeisters abgewiesen. Ivicl. p.^ ^ Walthard Clauö beschwert sich, daß ungeachtet der von Freiburg erlangten Begnadigung die von^ten jhn nicht in ihrer Herrschast dulden wollen. Nach gründlicher Erdaucrung des Handels unddies ^^ugenen Frevels wird verabschiedet^ daß Claus die von Murten unangefochten bleiben lassen undhalb nichts wider sie vornehmen soll. Illill. q. 5117. Den Fischern, welche wegen Nebcr-^ Sceordnung um 20 Pfund bestraft worden waren, wird der Antheil der beiden Städte an»Xli nachgelassen, jedoch dem Schultheiß seinen Antheil vorbehalten. Bei diesem Anlaß werden^ andere Bußen ganz oder thcilweise nachgelassen. Ivill.r. 5118. Amtsrechnung von 1560ivjg. t. 51151. Die von Murten legen in Betreff der Zoll-Neuerung ihren Brief sammt^llrodel vor und bitten, sie dabei bleiben zu lagen. Absch. 143. oo.

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,>2^. Allen denen, welche des Walthard Clausen sel.Schuldigung" wegen gefangen gehaltenund dadurch in Kosten gekommen sind, werden diese Kosten in Gnaden geschenkt. Absch. 179. kb.