Grandson.
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^lbcn bittet, wird abgewiesen, bis man über die Verwendung der Kirchengütcr entschieden haben wird,g. die Bitte des Claude Pcrrod, ihn wie die von Onnens von der Gerbcric zu
^en, wird nach Verlesung des FrciungSbricfS der leztcrn entsprochen, lbiil. f. — Ä<»7 Die Gemeinde--^rstehev von Avonand bitten um Verleihung der Mühle daselbst, mit dem Versprechen, dieselbe wohlErhalten und jährlich den gebührenden Zins entrichten zu wollen. Auf das Ansuchen aber des Müllers,die Mühle als Erblchcn zu leihen oder ihn bei seiner bisherigen Admodiation bleiben zu lassen, bis^ Pachtvertrag zu Ende, wird leztcrcS beschlossen. Ilnü.g. -- Auf das Ansuchen derer von Con-
ihnen das Stük Wald, welches bei der Verleihung an die von VaurtravcrS übrig geblieben, zu ver-^'rn, und auf eine gleichartige Bewerbung derer von Mutruz, werden denen von Mutruz 10 „Mäder"^ denen von Eoncize dcrcic 8 geliehen, beiden Städten jedoch die Bußen und der nölhige Holzbe-dorbehaltcn, Ilnü.Ii.— 'Kitt. Die von Provence beklagen sich gegen die Unterthancn des HerrnBauxmareuS, welche ihnen großen Schaden an ihren Holzern und Waiden zufügen und die Hölzerschlagen. Daraus wird, wie schon früher, an den Herrn von VaurmarcuS geschrieben, er möchte seinen^Mhcnixu solches ernstlich verbieten, indem man sonst zu andern Maßregeln veranlaßt würde. !>»>,!. i.—^ Auf die Bitte des Gubernators von Provence um Nachlaß der Buße für seinen Holzfrcvel wird^tnnt, ex sM dem Landvogt 10 Florin, den beiden Städten 10 und dem Bannwart „sein Recht" be-ansonst der Landvogt gegen ihn rechtlich proeediercn werde, llsicl. k. -- 'S7.S. Das Gesuch derer^ BonvillarS um etwas Beisteuer an ihre neu erbaute Brükc wird zur Bcrüksichtigung empfohlen-Auf daö Ansuchen derer von Grandson, ihrem Spital etwas von den Kirchcngütcrn.Zuwenden, wird ihnen geantwortet, daß man noch nicht wisse, was von diesen Gütern nach TilgungBeschwerden übrig bleibe, daß aber den nach Grandson abgeordneten Bolen Vollmacht crthcilt worden' >e nach Sachlage zu verfügen, ll/nl m. — A71Z. Bezüglich der dem Spital zu Grandson vcrgabtenGilten und Matten wird dem Landvogt das nöthigc aufgetragen. Ilml. n.— '47Ä Es wird verordnet,^ ^'e Fremden, welche sich vor zwanzig Jahren in dieser Herrschaft niedergelassen haben, oder noch^crlassx,i werden, 15 Florin als EinzugSgeld bezahlen sollen, wovon ein Dritttheil den beiden Städten,^ andere dem Landvogt und der dritte der Stadt oder Gemeinde, wo der Fremde sich niedergelassenZukommen soll. Ilricl. o. — '473. Auf den Bericht des LandvogtS, daß er dem Lchenbeständcr deSschloß gehörigen Waldes verboten habe, noch mehr aus demselben zu schwenden, wird ihm anbe-°^n, die Verordnung hierüber aufrechtzuerhalten, spui.p.— A7<» Der Sohn deS Commissärs Lucas^ Utit seinem Gesuch um Gestaltung des HolzhancS in den Wäldern beider Städte abgewiesen.
Ii??. Bernard Mcignic wird mit seiner Beschwerde, daß er sein SeßhauS zu BonvillarS anschloß Grandson verzinsen müsse, abgewiesen, klüsi. r. — Ä7«. Die erledigte Mcherci zu Onnenk^ Händen beider Städte gezogen und dem Landvogt aufgetragen, nach einem tauglichen Mchcr sich-wuscht,,, 5. — A7tt. Der Prediger zu Yvonand beschwert sich, daß ihm von den Pflichtigen ein^oß«w Abbruch an seinem großen Zehnten geschehe, daß er kaum mehr bestehen könne, und bittet um^ Unterstüzung Den Boten die nach Grandson reiten werden, wird aufgetragen, sich über den Sach-,>t zu erkundigen und das angemessene zu verfügen, llüsi.t.- L8<». Hnmbert du Monlin bittet be-des Lobs welches er von seinen exeeutierten Gütern schuldig ist. um Nachlaß des dritten ThcilSum Ersezung der Proceßkostcn Nach Anhörung der Commissaricn wird ihm der den beiden Städten^Mende dritte Thcil in Gnaden nachgelassen und dem Laudvogt und den Eommissaricn anhcim gc-