Bellen;, Bollenz und Riviera. i57S. jHsH
^'Uerhalten habe, hat man nach Anhörung seiner Verantwortung nichr finden können, daß er sich verfehlt^bc. Deßhalb und weil durch Wicdcranhebung dieser ausgemachten Sache leicht neue Unruhen entstehenlochten, wird der Handel als erledigt erkennt, Absch, 388. k. — 21»5 Auf nächste Konferenz sollen diegesandten darüber instruiert werden, was unter Fricdbruch zu verstehen sei und wie derselbe in Zukunftestraft werden soll. Absch. 338. g.— 2t»<» Dem Landvogt wird aufgetragen, das vorsindliche Guthaben^ Dolnietschs mit Arrest zu belegen. Absch. 388. Ii. — 2<»7. Der Landvogt wünscht eine Wallfahrt zu^ Frau nach Lorcto und nach Rom zu machen und will inzwischen seinen Schwäher, den Hauptmannan sxj^ Stelle sczen; Unterwaldcn hat bereits seine Erlaubnis; dazu ertbcilt; Uri und Schwyzes in pxn Abschied gegeben, damit auch sie ihre Einwilligung ertheilen. Absch. 388. i.— 2«8 Zwi-Vogt Wiöpcl und dem Johann Vivenz und seinen Söhnen war s. Z. ein Vergleich zu Stande ge-^"»en. jn welchem vorbehalten worden war, das; der Landvogt sie zu strafen das Recht habe, wenn sieZukunft ungehorsam erzeigen würden. Nun legt der Landvogt die Frage zum Entscheid vor, ob^ sich sejth^ verfehlt haben oder nicht. Nachdem ein gütlicher Versuch zu einer Ausgleichung ohne Erfolg^lieben, wird in der Sache nichts weiter entschieden. Absch. 388. k. — 2«?». Vogt WiSPel beschwertdaß per Dolmetsch Johann Jakob Binaggio ihn wiederholt gescholten, er habe wider Ehre und Eidhandelt und Hinterhalte ihm sein Eigenthum; er bittet, man möchte ihm, da er denselben nicht berech-ne» könne, zur Verantwortung seiner Ehre behülflich sein. Es wird erkennt, Vogt Wispel habe sich wohlAntwortet und der Landvogt soll öffentlich bekannt machen, das; der Dolmetsch demselben unrecht getban"d daß Wispel seine Ehre hinlänglich gewahrt habe. Absch. 388.!.
1572
Art. Marchstreit zwischen Bellenz und LuggaruS. (S. Landvogtei LuggaruS. Art. 152».
I.57Z.
^rt. 271. Wegen bedeutender Verheerungen durch den „Fluß Rübi" oberhalb des Dorfs Ablentsch^o) waren die Anwohner gcnöthiget worden, zur Sicherstellung des Dorfs und ihrer Güter eine^ kostbare Wehre zu erbauen ; sie bitten nun um eine Beisteuer an ihre daherigen Kosten. Nachdem>'ch von der Richtigkeit des vorgebrachten überzeugt hat, wird das Gesuch in den Abschied genommen.
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