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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1319
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Bellen;, Bollenz und Riviera. i57S. jHsH

^'Uerhalten habe, hat man nach Anhörung seiner Verantwortung nichr finden können, daß er sich verfehlt^bc. Deßhalb und weil durch Wicdcranhebung dieser ausgemachten Sache leicht neue Unruhen entstehenlochten, wird der Handel als erledigt erkennt, Absch, 388. k. 21»5 Auf nächste Konferenz sollen diegesandten darüber instruiert werden, was unter Fricdbruch zu verstehen sei und wie derselbe in Zukunftestraft werden soll. Absch. 338. g. 2t»<» Dem Landvogt wird aufgetragen, das vorsindliche Guthaben^ Dolnietschs mit Arrest zu belegen. Absch. 388. Ii. 2<»7. Der Landvogt wünscht eine Wallfahrt zu^ Frau nach Lorcto und nach Rom zu machen und will inzwischen seinen Schwäher, den Hauptmannan sxj^ Stelle sczen; Unterwaldcn hat bereits seine Erlaubnis; dazu ertbcilt; Uri und Schwyzes in pxn Abschied gegeben, damit auch sie ihre Einwilligung ertheilen. Absch. 388. i. 2«8 Zwi-Vogt Wiöpcl und dem Johann Vivenz und seinen Söhnen war s. Z. ein Vergleich zu Stande ge-^"»en. jn welchem vorbehalten worden war, das; der Landvogt sie zu strafen das Recht habe, wenn sieZukunft ungehorsam erzeigen würden. Nun legt der Landvogt die Frage zum Entscheid vor, ob^ sich sejth^ verfehlt haben oder nicht. Nachdem ein gütlicher Versuch zu einer Ausgleichung ohne Erfolg^lieben, wird in der Sache nichts weiter entschieden. Absch. 388. k. 2«?». Vogt WiSPel beschwertdaß per Dolmetsch Johann Jakob Binaggio ihn wiederholt gescholten, er habe wider Ehre und Eidhandelt und Hinterhalte ihm sein Eigenthum; er bittet, man möchte ihm, da er denselben nicht berech-ne» könne, zur Verantwortung seiner Ehre behülflich sein. Es wird erkennt, Vogt Wispel habe sich wohlAntwortet und der Landvogt soll öffentlich bekannt machen, das; der Dolmetsch demselben unrecht getban"d daß Wispel seine Ehre hinlänglich gewahrt habe. Absch. 388.!.

1572

Art. Marchstreit zwischen Bellenz und LuggaruS. (S. Landvogtei LuggaruS. Art. 152».

I.57Z.

^rt. 271. Wegen bedeutender Verheerungen durch denFluß Rübi" oberhalb des Dorfs Ablentsch^o) waren die Anwohner gcnöthiget worden, zur Sicherstellung des Dorfs und ihrer Güter eine^ kostbare Wehre zu erbauen ; sie bitten nun um eine Beisteuer an ihre daherigen Kosten. Nachdem>'ch von der Richtigkeit des vorgebrachten überzeugt hat, wird das Gesuch in den Abschied genommen.

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