Bellenz, Bollenz und Riviera. 1SV7 jZjj
^^"uung seiner treuen Dienste, auf Ratification hin, von jedem Ort 10. Krön, verabfolgt. Absch.
188. Amtsrechnung. Vom Zoll zu Bellenz erhält jedes Ort 270 Kronen, 40 Doppler;^ der Bußenrechnung deS Kommissärs 17 Krön., 50 Doppler; fion der Rechnung des Fiscals 25 Krön.,jedc^^^ ^ Angster; endlich von den Bußen, die man jezt erkennt hat, 7 Gulden. Die Auslagenhalt^ betragen in der Rechnung deS Kommissärs 10 Krön., 48 Doppler; in der Rechnung des Statt-lilg^ ^ Krön., 34 Doppler; in der Rechnung des Fiscals 11 Krön., 40 Doppler; für anderesAi» ^ Doppler und 2 Gulden. Absch. 294. >1. — 18?» Uri wird der Auftrag crtheilt, dem
andern Gesandten auf den Span mit denen von Ruffle abgeordnet wird,^ Instruction in aller drei Orte Namen auszufertigen und ihm anzuempfehlen, den Handel, wenn im-^ möglich, in Güte beizulegen. Absch. 295. k. — 1?»i» Stadtschreiber Burgo zu Bellenz und Scipioberichten, daß sie gemäß Auftrag die Güter deS Bartholomäus Rusca verkaufen und daraus dessen^uhjger zu Uri u. a. m. bezahlen werden. Absch. 303. c.— 1?»1 Dem Ammann Waser wird bewilligt,"uf nächsten Tag zu citieren, sofern sie inzwischen sich nicht vertragen können. Absch. 303. ll.—1556 war die Taxe für den Saum (zu 2 Ballen) von Osogna bis Bellenz auf 8 Doppler^^lezt worden. Auf das Gesuch der Anwälte der Stadt und Grafschaft Bellenz sowie der Landschaftbis ^ der Fuhrlohn, auf Ratification hin, also erhöht: Die Taxe für den Saum von Osogna
Ten ^ Doppler, die von Bellenz nach Biaöca von 12 auf 15 Doppler und die von
daß ? Magadino von 6 auf 9 Doppler. Absch. 303. e. — 1?»3 Auf die Klage der Kaufherren,kl^ ^ Biasca an einem durch das Wasser gefährdeten Ort stehe und daß jene zu Osogna zu
bvn 5/'' ^rben der Kommissär von Bellenz und der Landvogt auf der Rivicra beauftragt, daß sie die^Ivgna und Bellenz versammeln und zwischen ihnen eine Verständigung zu erhalten^ Biaöca eingehen zu lassen, dagegen jene zu Osogna zu vergrößern und endlich denb°n bur die von Jrnis, weil nunmehr ihr Weg weiter, etwas zu erhöhen, dagegen jenen für dieteil etwas heruntcrzusezen, und daß sie dann über das Resultat ihrer Unterhandlungen berich-
wird verordnet, es sollen die Fuhrleute die Waarcn nirgends auf der Straße liegen lassen,b>iid " ^ die andere bringen, bei Strafe des SchadenScrsazes. Dem Kommissär
die von Bellenz dazu anzuhalten, daß sie ihre Tust mit Beförderung erbauen und unterauf^.^"'chkeit gegen jeden Schaden sicher stellen. Absch. 303. k. — I?>4 Dem Kommissär wirdKloster zu Bellenz vor Beschädigungen durch das vorbcifließcnde Wasser sicher zu stellen.^>>cl r^ ^ ^ v)ird ferner aufgetragen, dafür zu sorgen, daß die Straße gegen den Mont3hz ^ Dstern hergestellt werde, oder daß er sie dann auf Kosten der Pflichtigen herstellen lasse. Absch.kNtst. . z)a bisher die Kosten, welche beim Auffinden von Erfrorenen, Ertrunkenen u. A. m.
^t von den Amtsleuten auf Rechnung der Orte gestellt wurden, wird nun auf den Antrag^ftchl .^deiiö auf Ratification hin beschlossen : Die Kosten beim Auffinden^von Leichnamen sollen aus demt»o d ^ ^ Verunglükten getilgt werden; wenn dieser aber nicht hinreicht, soll die Commune fle bezahlen,Körper gefunden worden ist. Absch. 303. I. — 1S»7. Der Anzug UnterwaldenS über die großen^bsch^"^ WaidgangsstreitS zwischen den Capelli und denen von Ruffle wird all roldroiilluin genommen.
^ ^ ^ wird auf den Vorschlag des Cardinal Borkomäus eine Verordnung in Betreffbog „!^'^in der Priester in Livincn, Bellenz und Riviera. aufgestellt. Absch. 303. o. — IM». Aufcsuch derer von Bellenz werden Artikel zu einer Verordnung über Bestrafung des falschen Schwö-