Bellenz, Bollenz und Riviera, izgg
daß jemand, der nicht im Thal Bollenz wohne, diese Freiheit in Anspruch nehmen werde. —^ Handel wird daher wieder in den Abschied genommen, um nochmals eine für beide Theilc annehm^ Verständigung zu versucheil! aus den 24. Mai soll mau wieder in Brunneil zusammen kommen, jeUnd Oheimen, damit keine Partei etwas davon erfahre. Absch. 222. a. — Itt3 Bartholoms Rusca>n ^ Revel bitten um sechs Jahre Zeit zur Bezahlung ihrer Gläubiger und versichern, daß sie
^ Hauptgut sammt Zinsen und erlaufenen Kosten gänzlich tilgen wollen. Absch. 227. l). —^e>l Zu besorgen ist, daß der Tessin, wenn nicht Porsorgen durch Anlegung von Wuhren ge-bisherigen Damm fortreißen würde, und weil die Welschen, welche daran Güter be' ^sicn einander nicht so gut gesinnt sind, um gemeinsam einander die Güter schüzen zu helfen, so wirdwmmissär beauftragt, die nölhigen 'Arbeiten vornehmen zu lassen. Absch. 234. u.— Da durch
^ ^ Todlschläge und durch llnglüksfälle im See leztes Jahr ziemliche Kosten erwachsen sind, wird dem^ ^"ussär aufgetragen, über die Vermögensumstände der Betreffenden sich genauer zu erkundigen, damitgcdekt werden. Absch. 234. l>.— l tili Dem Ansuchen des Ludwig „Thüsch", ihm die noch indoch senden Büchsensteine abzunehmen, wird entsprochen, damit er nicht in Schulden komme; er soll je-ge>, Bürgen stellen, daß er das Geld wieder herausgeben wolle, wenn die Obern diese Verfügung nicht
anbefohlen, cinsweilen keine mehr anzunehmen. Absch. 234. o.— 1<»7 Cin-^cil ^.^^^ellationen gegen einige erlassene Urtheile und auferlegte Strafen werden nicht angenommen,s>ch gemäß der Statuten nicht zulässig ist. Absch. 234. ll. — 1<»8. Da die Commune Bcllenz
»Ur ^ Kosten für gegenwärtige neun Tage andauernde Jahrrechnung zu bezahlcii, ungeachtet man^ Angehörigen zu schaffen gehabt hat, so wird es in den Abschied genommen, damit etwas^rle ^fügt werde. Ablch. 234. o. — 'Amtsrcchnung. Die Einnahmcu auf jedes der drei
Z '^'°gen 275 Krön.; die Ausgaben 244 Gld., 7 Doppler, 4 Krz., 21 Dike, 9 Schl., 2 Bz. (1 Krön —' l Gld. ^30 Doppler; l Doppler ^2 Krz.i. Absch. 234. k.
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^lheb^ ^n ^'e zu Baden anwesenden Gesandten der l II Orte wird geschrieben, sie möchten für
Arrests sich verwenden, der auf das in der Herrschaft Lauis befindliche.Permögen des^^u Pusterla wegen einer dreißigjährigen Ansprache gelegt worden; wenn jemand einedenselben habe, möge er laut der Capitel ihn zu Bcllenz suchen, wo er seßhaft ist. Absch.^est ^ ^ waltet ein Proeeß zwischen Commissär Waser und 'Andreas Tatt über eine Bürg-
siiiqps" Sachen eines Hingerichteten. Der mahländische Gesandte Bosso wird zu den Verhandlungen^ro> ^ über den Sachverhalt Kenntniß erhalte. Nach Verhörung der Kundschaften und der
de» wünscht Bosso abschriftliche Mittheilung der Vollmachten, Kundschaften u. s. w., um sie an
^ ^ Mahlaud übersenden zu können. Es wird ihm entsprochen mit dem Begehren, daß er au?^^z zu Brunnen darüber Antwort gebe. Auch wird an die andern Landvögte, welche bei der^6 Hingerichteten mitgewirkt hatten, geschrieben, sie sollen sich auf obbcnannten Tag zu^ einfinden, um allfällige Ansprachen an Tatt geltend zu machen. Ablch. 263. ll. 17Z Urihlp s" ^'"en Antheil an den 5U Kronen, welche Andreas Tatt am Zoll innebehalten hat; UnterwaldenKols""" ^utheil nachgelassen. ES wird aber in den Abschied genommen, ob man in Zukunft verbieten^was aus dem Zoll zu nehmen. Absch. 263. c — 173. Jeder Gesandte soll auf nächsten Tag Voll-