Bellenz, Bollenz und Riviera. 4SK3 13V7
^ Vcrräther angeklagt und deßhalb verhaftet worden und habe dem Jcnnet 128 Kronen bezahlen müssen;Klange daher deren Zurükerstattung und Entschädigung, - Nach Anhörung beider Parteien wird mitEinwilligung der Handel dem Schreiber Roll und Hauptmann Bartholom« Kuhn zum rechtlichen^ Icheid übergeben und Amman» Dietrich In der Halden als Obmann bezeichnet auf den Fall, daß jenechrcui Urtheil zerfallen sollten, — Wird all rol'ei-onllum genommen, Ucber den eingeklagten HandelÄffend Fälschung von Liecnzbriefcn von Seite des Jennct wird ein Untersuch angestellt, Absch, 188, a,—Bf" ^^"-schlag, daß den Commissär beauftragen möchte, die von Ammann Lussi angeschafften"chsenstxjnx zu bezahlen und selbe in den Schlössern zu Bcllenz zu versorgen, wird all instruonlluwWommen, Absch, 188, b. — ZAA. Schwhz stellt den Antrag, die drei Orte möchten, wenn sie zumIch'iz zu Bellenz Pulver nöthig hätten (was übrigens der Commissär bereits gemeldet), selbes dem<>. wacher zu Schwhz, einem kundigen Meister, übertragen, — Wird in den Abschied genommen.!io, ^ ^ Höring, des Raths von Schwhz, beklagt stch, daß ihm bei der Liquida-
^ de^ Vermögens des Hieronimus Burgo zu Bellenz 42 Gld, Kosten auferlegt worden, während dieTu/" bezahlten Gläubiger frei ausgegangen seien, und verlangt, daß die noch vorhandenen
»uf ^ ^ Burgo an die Kosten genommen und, wenn dieses nicht ausreichen sollte, dann die Kostenalle Gläubiger pro rata vertheilt werden möchten.— Wird all instrnoolluin in den Abschied genommen.^ ^ ^ ^ waltet ein langwieriger Streit zwischen denen von Bellen; einerseits und
^ a>in Angelo sammt Mithaften von Bollenz anderseits, betreffend Fuhrlcite-, Waag- und Sustgeld,üb//" ^ Handel angezogen wird, erklären die Boten von Uri, daß sie keine Vollmacht haben,bes ^"^lben etwas zu verhandeln, sondern den Ausstand nehmen müssen, und daß sie es bei dem Inhalt^>» "'^'bens bleiben lassen, welches Uri an die beiden Orte erlassen. Diese Erklärung befremdet, in-das i/" erwartet hat, daß Uri darüber, als dem Haupthandcl, berathcn helfen würde; die Sache sei durch^ beiden Orte nach alter Uebung erledigt; es sei wahr, daß den beiden Orten ein solchesdieZugekommen, aber sie hätten eine weniger scharfe Fassung desselben erwartet, im Hinblik aufso ^ ^'Mische Treue, Liebe und Freundschaft, welche die Altvordern gegen einander erzeigt und dadurch^Nst» ^ük ""d Ruhm erlangt hatten; man möchte die Sache nochmals beherzigen und dabei be-' ^ie sehr es die Gegenpartei freuen würde, wenn sie erfahren sollte, daß die drei Orte „uneins"^nie" ^ ^ Gesuch nun derer von Bollcnz, den Streit nochmals zu einer gütlichen Verhandlung»ist o" ^ lassen, wird ein Tag nach Schwhz auf den 21, November angcsczt, auf welchem beide Parteienle^z Gewahrsamen sich einfinden sollen, Absch, 206, a, — ZA? Uri beantragt, den Zoll zu Bel-lahrlich ^ Steigerung zu bringen und gegen genügende Bürgschaft zu verleihen.— Wird allbp» "w genommen, Uri soll die alten Sazungen darüber, wie man es früher gehalten hat, mit-^bsch, 206, o. — ZA8, Den Communen Ginbiaseo und Morobbia wird bewilligt, etwasi^dst ^ ^ verkaufen und aus dem Erlös ihre Alp zu Valle Morobbia zu ledigen, Uri lchzt es geschehen,^ich/ " °"dern Orte die Mehrheit bilden, Absch. 206. ll. — ZA?»- „Herr Eimen" (?Priester Simon)bpy ieine That also bestraft: Er soll nach Einsicdeln zu beichten gehen und darüber eine Bescheinigung?t ^rncr soll er jedem Ort 10 Krön., dem Landvogt 10, der Frauen Vater lO und der Frau, die7 Krön, als Strafe bezahlen. Wenn es jedem Ort also gefällig ist, soll man ihm aufUnd ^ Liberation erthcilcn, Absch. 206, o. — Z»<> Die Anstände zwischen denen von Bcllenz^enz über die ergangenen Proeesikosten werden gütlich vereinbart Uri wird ersucht, seinen ge-