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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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1116
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Freie Aemter,

Art. 43. (1560). Jedes der VII Orte erhält vom Landvogt 24 Pfd. Absch.111.il. -44. (156ÄDie Rechnung des Landvogts Vogel wird genehmigt. Aus derselben ersieht man, daß jährlich bei 41)11 PstUnkosten an den Frevelgerichten aufgehen, und zwar meist wegen Bequemlichkeit und Saumseligkeit derRichter.Wird in den Abschied genommen. Absch. 162. m. 43. Ammann Bolsinger von Zug melde!im Namen der Verwandten des verstorbenen Laudvogts Oswald Bachmann, daß derselbe von seinerAmtöverwaltung her noch im Nükstand gewesen sei, und wünscht Auskunft, was man zu thun gedenke,da Bachmann nichts hinterlassen habe. ES wird dieses mit Mißfallen vernommen, indem dergleichen noä>von keinem Landvogt begegnet ist und weil, wenn einmal ein Verlurst sich gezeigt hatte, stets die Obrig-keit des betreffenden OrteS, das den Landvogl erwählte, den Verlurst gedekt hat. Daher wird Zugsucht, über etwa noch vorhandenes Guthaben desselben genaue Nachforschung zu halten; auch wird.xi insl»»'onclum genommen, wie man in Zukunft in Betreff solcher Rechnungöstellung sich verhalten wolle. Ab!^162. ». 4«. 11566). Laut Anzeige Zugs ist vom verstorbenen Landvogt Oswald Bochmann nich^mehr erhältlich, indem derselbe Bodenzinsc, Zehnten und Bußen eingezogen und vcrthan hat und nich^hinterläßt, als eine Menge unerzogener Kinder. Daher wird beschlossen: CS soll in Zukunft jedes 'Or>nur solche als Landvögtc ernennen, die genügende Sicherheit darbieten, indem man sich sonst an da» be-treffende Ort, das ihn geschikt hat. halten würde; der in der Rechnung des VogtS Herster verzeihUeberschuß von 61)6 Pfd. 6 Schl. soll nach den betreffenden Abzügen an deö Bachmann Schuld verwen-det werden. Absch. 186. <1. 47. (1576). Dem Landvogt, der vor einigen Tagen sein Haus sa»"«'drei Kindern und aller Habe durci, eine Fcucrsbrunst verloren hat, werden die 201) Pfund, die er gemäßRechnung schuldig ist, als etwclcher Ersaz für seinen Schaden geschenkt. Absch. 467. a.

3. Huldigung. Begnadigung der Gemeinden, weiche im Kappelerkrieg

wider die kathvl Vrtc gestritten

Art. 4«. (1566). Die Boten von Uri, Schwhz, Unterwalden und Zug beauftragen Lucern, »>"den 27. Juni einen Boten nach Muri zu senden, damit derselbe mit dem neuen Landvogt im Freien!"»'(Johannes Ziegler von Zürich) herumreite und darauf halte, daß der Eid nach altem christlichen Bra»ä>zu Gott undden Heiligen" gegeben werde, damit er auch den Untervögtcn und Amtsleuten den Bcst^ertheile, diejenigen zu vcrzeigen, welche wider den Landfrieden oder wider den alten wahren Glaubt»handeln, auf das; sie nach Verdienen bestraft werden. Absch. 166. a. 4t». 11507». Der abtretend!Landvogl Tammann stellt vor den V katholischen Orten die Bitte, sie möchten die acht Gemeinden H'i'kirch, Boswhl, Hermetschwhl, Wohlen. Villmergcn, Dottikon, Hägglingen und Wohlenschwhl. welcheJahr 1561 am Krieg gegen die V Orte teilgenommen und deshalb ihr Panner verloren hatten undmeineidig erklärt worden waren, wieder begnadigen, indem sie sich seit jener Zeit wohl gehalten habe»'auch seien die meisten der Theilnehmer gestorben und die Kirchen und Capellen wieder hergestellt wordc»Er bittet ferner um Verwendung bei Bern, damit die Kirche zu Dottikon wieder mit einem Pricst^versehe, da der Zehnten zu Dottikon dem Gotteshaus Königöfelden zugehöre. Beide Gesuche werbt"in den Abschied genommen. Absch. 288. >>. 3<». (1568). Abgeordnete obiger Gemeinden bittenVorlegung einer ihr Gesuch unterstüzenden Zuschrift des Abts von Muri die V katholischen OrteAntwort auf ihr auf der lezten Jahrrechnung durch Landvogt Tammann gestelltes Ansuchen. Weg""theiiweisem Mangel an Instructionen wird die Sache auf künftige Conferenz zu Lucern verschobt