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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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1114
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NN Freie Aemter,

43«3

Lucern.

HanS Tammann.

43«7

Uri.

Jakob Jmhof.

43<i?»

Schwhz.

Jost Auf der Mauer.

4371

Untcrwaldcn.^

NiklauS Jmfcld.

Peter zum Weißenbach

1373

Zug.

HanS Müller.

1373

G laruS.

Hilarius Gensig.

1377

Zürich ^

Kaspar Holzhalb.Felix Engelhard.

137?»

Luce rn

Joseph Amrhhn.

4 381

Uri.

Ambrosius Lirer.

4383

Schwy z.

HanS Ulrich.

4383

Unterwalden.

Kaspar Jörgi.

Land schreib er.

-Art. 2. (1562). Die Anzeige, daß der auf der Jahrrechnnng zu Baden zum Landschreibcr in dieFre ien Aemter erwählte Jost Loriti im Hizkircheramt vorzüglich auf Anstiften eines gewissen HanS Schmißgenannt Krutter, bedroht worden und nur durch die Dazwischcnknuft deö Untcrvogtö dem Tode eutgangc»sei, wird in den Abschied genommen, um auf nächstem Tag die Schuldigen zu strafen. InzwischenSchwhz sich erkundigen, wie sich Loriti zu Glarus gehalten habe. Absch. 178. e. 3. (1568).künftige Jahrrechnung soll jeder Bote darüber instruiert werden, ob man den Jost Loriti als Landsclss^der bestätigen wolle oder nicht. Absch. 196. n. (1564). Lucern wird erinnert, dem Landvogt an-zubefehlen, daß er den Schreiber Loriti zu Muri verhaften und nach Brcmgarten führen lasse und da»"die V Orte davon benachrichtige, damit man gegen ihn nach Verdienen verfahren könne. Absch. 2893. (1565). In Betreff der erhaltenen Weisung, Kundschaften über den Schreiber Loriti aufzunehmen'berichtet nun der Landvogt, daß, als er dem Befehl habe nachkommen wollen, der Schreiber sammt seine"Verwandten einige der Ankläger in's Rcchl gefaßt habe, die dann dreimal öffentlich widerrufen nnd dc>"Loriti Brief und Siegel darüber haben geben müssen. Darauf wird ihm befohlen, über den Sachve^halt gründlichen Untersuch anzustellen nnd über das Resultat auf künftige Tagsazung zu berichten. AbO244. i. <i. (l575). Werner Schodeler, Stadtschrciber zu Brcmgarten, bittet um die Erlaubnis!, das'was in den untern Freien Aemtern zu schreiben sei, ausfertigen, oder wenigstens die Briefe überanleihen schreiben zu dürfen, da die Stadtschreiberei zu Brcmgarten auch gar zu wenig eintrage. De>Landschrciber erhebt dagegen Einsprache, indem in seinem Anstellungsbrief deutlich stehe, daß kein Sc>Mber weder inner- noch außerhalb der Freien Aemter Briefe aufrichten dürfe, sondern daß alles durchLandschreiber auszufertigen sei. Das Begehren wird all inülruonllum genommen. Absch. 465. o.

u »t e r v ö g t e.

Art. 7. (1585). Auf den Bericht dcS AmmannS Abhberg im Namen des Landvogts, daß der U»^Vogt Andreas Hubmüller zu Villmergen sich am hohen Donnerstag in der Kirche unzüchtig benon»"^habe, wird dem Landschreiber befohlen, denselben festzunehmen. Auch soll jeder Bote an seine L>b6'darüber referieren, damit sie sich entschließen, wie man ihn strafen wolle. Absch. 697. a. 8. Auf d""'