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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
981
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Thurgau.

15« 2

L uccrn.

Jakob von Sonnenbcrg.

I5« i.

Uri

Hans zum Brunnen.

15««

Schwhz.

Martin Degen II

15«8

U nterwaldcn.

Kaspar zum Wcißenbach

157«»

Z"ü-

Gotthard Schmid.

1572

G laru s.

Ludwig Tschudi.

157'1

Zürich.

Heinrich Thommann.

157«

Lnccrn.

Wendelin Pfhsscr.

1578.

Uri

Hans Jauch.

1580

Schwhz.

Balthasar Büeler.

1582

Unterwalden.

Wolfgang Zclger.

I58t

Zug

Oswald Mehenberg.

158«

G l a r u s.

Jakob Gallati

t> va»dschreider.^>

Hans Locher von Zürich.

Art, 2. Beschwerde der drei Städte Bern, Freiburg und Solothurn über Ausschließung bei eini-gen Verhandlungen, die Landgrafschaft Thurgau betreffend. <S, Zchntsachcn, Art. 113. 114. 113.).^ (1561). Der Sohn des LandschreibcrS Hans Locher meldet, daß er vor einigen Jahren den Auftragerhalten habe, alle Rechtsaincn, Verträge, Abschiede u. s. w. über der Eidgenossen Gerechtigkeiten im Thürgau in einen Urbar zusammen zu tragen, damit jeder Landvogt sich zu verhalten wisse; er habe nun dieArbeit vollendet, vielen Marchberichtigungen beigewohnt, habe bei diesem Anlaß viele Höfe und Gütergefunden, wo den VU Orten nur die niedere, den X Orten dagegen die hohe Gerichtsbarkeit angehöre;habe ein Verzeichnis! über die Freien, Einsaßen und über die Ledigenoder" Uneheliche» in der Landgraf-schast aufgenommen, wodurch die Eidgenossen an Haupt-Fällen und der Landvogt an Faßnacbthennc»bedeutend gewonnen; er habe aber für diese seine Arbeiten noch keine Belohnung erhalten, obschon dasBuch über hundert Bogen fasse, und bitte daher um eine angemessene Entschädigung. Sein Gesuchdürd in den Abschied genommen. Absch. 132. o. (1536). Auf den Bericht, daß Adam Sticrli vonFraucnfeld sich von Ort zu Ort um die Stelle eines LandweibelS beworben und von der Mehrheit derOrte die Zustimmung erlangt habe, wird verordnet, daß solches in Zukunft nicht mehr geschehen dürfe,sondern daß der Landvogt bei Erledigung eines Amtes davon Anzeige zu machen habe, damit jedes Ortseinen Gesandten Vollmacht crtheilcn könne, auf der nächsten Taglcistung einen andern zu erwählenAbsch, 262. I). I. (1,573). Der Landschrcibcr verantwortet kill' über die gegen ihn erhobenen Antchul-bigungcn, daß er die Leuteübernehme", und beruft sich dabei auf seine Rechnungen. Seine VcranEivortung befriedigt im ganzen; jedoch wird er crmahnt, sieb so zu ballen, daß niemand sich zu beschwerenUrsache habe. Absch. 415. k.

ch Locher ist der ci»>c, der I» de» Ädschiede» vorkömmt.