Klugheits-Regeln. 7l
ihnen bekannte und gefällige Gegenstände machenkannst.
Wo möglich muß gleich zu Anfang etwas ange-bracht werden, das die Gunst der Zuhörer gewinnenkann.
Sage der Kammer etwas schmeichelhaftes.
Vergiß nie, an einer oder einigen Stellen schmei-chelhaft, und an allen ehrerbietig gegen die Kammerzu seyn.
Uebergehe keine ungesuchte Gelegenheit der gan-zen Versammlung, oder, was noch besser ist, einzelnenMitgliedern eine Artigkeit zu sagen.
Ueberlege die Stimmung der Versammlung, da-mit du dieselbe gebrauchest, wenn sie für dich ist,oder dieselbe milderst, ist sie gegen dich.
Bei Vorwürfen und Tadel stimme sthr sorgfältigmit den Lieblings-Gesinnungen deiner Zuhörer über-ein: immer wird der gerne gehört werden, welcherden Meinungen seines Richters schmeichelt.
Es ist einer Versammlung angenehm, wenn manvon dem, was ihre gegenwärtige Stimmung betrifftim Allgemeinen spricht: wir müssen daher über-legen, wie sie gerade gesinnt sind. Solche, allge-meine Wahrheiten enthaltende Sätze, füllen dieRede mit Moralität.
Bemerke, was in den bisherigen Reden gerne,was ungerne gehört wurde.