Druckschrift 
1 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
339
Einzelbild herunterladen
 

die Criminalurtheile sprechen? zzy

Ligen und erfahrnen Personen, ohne die Rechtsaelehrsam-keit auch nur im mindesten zu erfordern Vielmehr heißtes eben daselbst ferner: Daß auch wohl edle und gelehrtedazu gebraucht werden möchten; zu einem sichern Be-weise, wie man dafür gehalten habe, daß die Gelehrsamkeitwürklich einen Mann eher unfähig als fähig zum Urtheils-sinder mache Die ganze Ordnung ist auch mit der äußer-sten Deutlichkeit für ungelehrte abgefastet, und durchge-hends vorausgesetzct worden, daß die Urtheiler keine Rechts-gelehrten scyn würden, weil sie in zweifelhaften Fällen be*ständig angewiesen werden, sich bey den Gelehrten Raths,aber nicht Urtheils, zu erholen.

Der Kaiser nennet das Urtheilfinden ungelehrter Per-sonen einen alten deutschen Gebrauch; und da in Englandnoch setzt ein gleiches üblich ist: so frägt sich billig, ob wirwohl und recht daran gethan haben, diesen Gebrauch zuverlassen? und dazu sage ich nein.

Denn was kann unbilliger und grausamer seyn, alseinen Menschen zu verdammen, ohne versichert zu seyn, daßer das Gesetz, dessen Uebertretung ihm zur Last gelegetwird, begriffen und verstanden habe, oder begreifen undverstehen können? Die deutlichste Probe aber, daß einVerbrecher das Gesetz verstanden habe, oder doch verstehenkönnen und solb'n, ist unstreitig diese, wann sieben oderzwölf ungelehrte Männer ihn darnach verurtheilen, unddurch eben dieses llrtheil zu erkennen geben, wie der allge-meine Pegrif des übertreten«» Gesetzes gewesen, und wiejeder mit blosser gesunder Vernunft begabter Mensch solchesauügrleget habe. Dies ist die einzige Probe von der wah-ren Deutlichkeit des Gesetze', welche der Gelehrte nie gebenkann ,weil seine Sinne zu geschärft, zu fein und über den gemei-nen Degrif zn sehr erhaben sind. Der in der peinl. Hals-Ge-

V r richts-