292 Vorschlag zu einem
aus der siebende» Classe verfertiget werden sollen- Dieseverl ert auf einmal Freyheit und Eigcnthum, so bald manihr ohne ihre Einwilligung willkührliche Gesetze gebenkann; und die Rußische Kaiserin verfährt mit ihren Un-terthanen so strenge nicht, wie das Reich mit bestätigtenund privilegirten Zünften verfahren hat.
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Vorschlag zu einem besondern Advocatemcollegio
/^s ist unstreitig besser, daß ein Staat gar keine Advo-caten dulde, als daß er ihnen mit Verachtung be-gegne. Ein Mann, der die Kunst aus dem Grunde ge-lernt hat, andre zu schceren, und von dieser Kunst lebenmuß, ist so gefährlich als ein Kriegscommissair, er ver-kauft andern das Recht, ihn zu verachten so theuer als erkann, wenn er es durchaus verkaufen muß. Oder wenner das nicht thut; wenn er ehrlich und verachtet zugleichbleiben kann; so ist er ganz gewiß ein Stümper
Unsre Vorfahren hatten den Hauptmann in Heerbannoder den später» Gerichtsherrn zum Advocaten und Syn-dikus seiner ihm untergebenen Gemeinen geordnet; diesermachte es wie es unsre heutigen Capitains noch machen.Wenn ihre Soldaten mit andern, die nicht von ihrerCompagnie sind, eine Sache haben: so führt sie der Ca-pitain aus; und was die Leute von einer Compagnie un-ter sich zu thun haben, wird ohne Schriftwechsel entschie-den. Solche Personen aber, welche nicht zum Heerbanngehörten, oder um nach dem jetzigen Styl zu sprechen,Leute die nicht Amtsäßig waren, hatten ihre erzähltenAdvocaten; dergleichen den Heerbaimalisten oder Amt-sassen nicht gestattet wurde.
Natür,