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1 (1928) Die Familie Hertmanni
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bohrnen Herrn Johann Wilhelm Joseph von Hertmann! und frau MariamAdelheiden von Schönheim, eheleuthe geschrieben haben ahn aygenthumbder in negstvorigen noto specificirter erbschafft, gestalten mit recht zuhaben und zu behalten zu kehren undt zu wenden, in was händt er wohlVorbehalten dem vorerblichen Zinns seines rechtens. Datum nt «npra.

Am Rande: Zu wißen, daß der wohlgebohner Herr Iohan WilhelmJoseph von Hertmann! von Collenburg und die auch wohlgebohrne frauMaria Adelheidis von Schönheims eheleuthe reterentibns ä. JoanneFriderico Schieffer und Herrn Wolthero de Besche pro tempore «crinisUg"- conssnsnin sei vermacht summender Handt vertragen undt gewolt,wollen vertragen unt vermachen auch hiemit, daß der letztlebender vonihnen beyden, nebenstehende erbschafft mit recht allein haben unt behalten,kehren unt wenden solle unt möge, in was handt der letztlebender als-dann will.

Datum 15. decembris 1730.

1730 December 15.

Kundt seye, daß der wohlgebohrner Herr Johann Wilhelm Josephvon Hertmann! zu Collenburg undt die auch wohlgebohrne sraw frawMaria Adelheidis von Schönheim eheleuthen ahn ihrem aigenthumb innegstvorigen noto specificirter Erbschafft, gegeben unt erlaßen habenfrawen Franciscae Iulianae Meinone wittiben weil. Herrn Joseph! Bren-tam zwei und sunffzig unt einen halben reichsthaler jeden rthlr. zu achtundt siebenzig albus collnisch gelts jährlichs termino sancto AndreasApostoli, jedoch vierzehn tage nechst darnach folgendt ohnbefangen ohneabzug des hondersten Pfennings oder anderer obrigkeitlichen auftragen zubetzahlen mit vorwarden, ob das einiges jahrs versaumbt undt nicht zahltwurde, daß alßdan vorerklärte erbschafft darfur verfallen solle, Vorbehaltendem vorerblichen Zinns seines rechtens unt Besitzeren der Erbschafft dermacht vor specificirte zwey undt sunffzig undt einen halben rthlr. jedenrthlr. zu achtuntsiebenzig alb(us) Collenisch erblichen gelts mit fünffzehn-hondert dergleichen rthlr. haubtgelts sambt dem termino zu lößen, wannedie Löße ein viertel jahrs zu vorn aufgekundigt worden. Datum ut suprs.

Schreinsbuch 262, 69bVirAnibus 16701708.

1715 August 3.

Friedrich Christian Hertmanni Churpfälzischer Hofrat etc. und FrauMaria Magdalene Christine Helene Enbaven, Eheleute, werden ange-schreint an zwei Häuser, gelegen nächst dem Gruithauß auf desRheins über.

inkrs. 1766 27. 9.