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1 (1928) Die Familie Hertmanni
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?rot. quvaä consensum per <j. ä. Huisilren et I.it»n Lurvenielr.

dlntstum quock 36 Oslileros eum iure prsekerentise Sraloob«len 15. (leceinkris 1679.

5. Erbteilung des Johann Bernhard Hertmanni 728 und seiner Familie.

Schrsb. 229 ApostelnGenealis

1659 Dezember 30.

Infolge Todes Herrn Ioh. Kinkius Ratsherr u. Stimmeister erben seineKinder Gertrud, Johann Anthon ^ des Hauses gen. großen Laßen.

Gertrud Kinkius läßt sich mit ihrem Ehemann Ioh. WiedenfeltRatsher an ihr Erbteil anschreinen.

diu tL tarn. Ovine ?orte 18. Juni 1660.

Schrsb. 215 ApostelnBlatt 108»

1696 August 7.

Gertrud Weidenseldts, Eheliebste Johann Bernard Hermanni lassensich an ihr Erbteil gen. kleine Laßen anschreinen.

1696 August 7.

Infolge Todes von Frau Gertrud Weidenseldts erben ihre mit Ioh.Bern. Hertmanni geziehlte Kinder: Maria Anna, Maria Gertrud undWilhelm Joseph Hertmanni ^ des Hauses gen. kleinen Laßen.

1696 August 7.

Herr Bürgermeister Petrus Nicolaus von Krufft als gerichtlich be-stellter Curat über die minderjährigen Kinder Hermanni, übertragt derKinder Erbteil an Andreas Beide! u. Frau Sophie Heckers.

Schreinsbuch No. 78 Bl. 1»

Alban Vlottschiff 16831790.

1683 Oktober 15.

Kundt seye, daß von Tod weiland' Johann Bernard Hertmanni derorechten doctorus und Lhurcollnischen Appellations commissarius aner-storben und gefallen ist seinen mit frau Gertruden Weidenfeldt ehelichgezihlten Kinderen, Mariae Annae, Gertrudi und Wilhelmo Josephs, dieeines siebengetheils vorerklerter Erbschafft nun fohrtan mit recht habenwir aufs gesinnen der Mutteren deroselben der Leibzucht Vorbehalten,geschrieben haben an ihr kindtheill machend ieglichem einen drittentheilleines siebentheills eigenthumbs eines Haußes zum Rodenschild, mehr nungenandt zum Krängen so besichtiget und nunmehr zum Ouatermarkt ge-legen, zum großen Krängen genand, so wie solches Ilber praesenti vor den28 novembris 1676 geschrieben stehet, gestalten, daß jeglich sein drittgetheillund behalten, wenden und kehren mögen in wes Hand sie wollen, behalten