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sodan Endlich ahnnoch ahn gestohlen fünf undt fünfzig Nthlr, Undt alsozusahmen wie obgemelt, zweytaußend siebenhundert fünf und fünfzig Rthlr,Undt dahero Über solchen Empfang dem Herren Käuferen hiemitten besterGestalt rechtens quitiren undt auf die Exeption nicht baar überzahlten Gel-der wohlwißendt- undt frewillig renuntijren dheten. Über dem cediren UndtUberlaßen auch Erstgt. Hl. Contrahenten hiemitten zugleich vermelten HI.Limpens, deßen Eheliebsten Undt Erben nicht allein den pfacht, welcherumb St. Remigy laufenden Jahrs Von Vorberürten guth undt apperti-nentijs Erfüllen wirdt, sondern auch alle Ihre actione» Undt forderungen,welche sie kam vatione clotis qnam ex parte llypotkeoae auf Vorberürtenguth, Ehe Undt bevore sie selbiges acquiriret, gehabt Undt aä protocollumjuäleij kenUa-Us Uollüuoensw sich registriret befinden, also undt dergestalt,daß Vorgemelte Herren VerKäuferen sambt und Sonders sich vorberürtenguthß cuin sppertinentljs guoacl proprietatein et usumkrnctum sowohlalß auch jetzt Porgedachter actiones undt forderungen für sich undt IhrenErbfolgeren hiemitten in bestendigster form rechtens Ewig und Erblich mitHandt Undt mundt ganz Undt zumahlen außthuen und EntErben, sodannden Herren Käuferen obgemelt wie auch deßen Eheliebste Undt deren Bey-den rechte Erben daran Erbfast machen Undt in Ihre platz Undt recht stellenUndt surrogieren, welche cession Undt surrogation Hr- Käufer acceptirendhete Undt weilen obwolErwehnter Herr Johann Wilhelm Joseph vonHertmanni die großIährigkeit noch nicht Erreicht halt, alß thete derselbezu mehrerer deß Hrn. Käufer assecuration Undt zur Verhütung Künftigbefahrender Zwistigkeiten hiemitten auf die Lxceptio.iem nunorennitatis,auf das beneüoium leA» ^NL8tL8ianiae re8titutic>ni,8 in inteZruin et las-sionw ultra äirniclium, wie auch daß anders geschrieben als Verhandeltseye, fort auf alle anderen Wohltaten Undt Exceptionen der rechten,welche demselben wider diesen Kaufcontract Einigheits zustatten Kommenmögten, wohlwissentlich Undt wohlbedüchtlich renuntijren Undt Verzeyhen,dan thuen Hhrn. Verkäufers für übrigen lasten Undt fordcr.ingcn,welche dem Hrn. Käuferen hernachmahlst mit recht abgewonnen undt auf-getrungen werden mögten unter Obligation wie rechtens hiemitten fürguter eviotion oaviren; Undt damitten gegenwärtiger Lontrsctu:in rech-ten desto bündiger bestehen auch allerseithß Vest gehalten werden möge,alst thuen oftwohlErmelte Erster« beyde Herren Contrahentes hiemit zu-gleich Einen Jeden Dorzeigern dießer ohnwiderruflich constituiren Undtbevollmächtigen gestalten gegenwertigen KaufKontract ahm Lehenhof zuS. Hertzogenrath Undt sonsten Bor allen Competenten Richteren HerrenUndt schössen, wo solches nötig, auf Hren. Käufers Kosten realisiren undtgerichtlich beKräftigen zu laßen aavente8 cts rato et Zrato. In WahrheitsUrkundt ist dießer Kaufcontract allerseithß Eigenhändig UnterschriebenUndt mit denen gewöhnlichen pittschaften beKrästiget auch von demdarzu sonderlich Ersuchten notario mit unterschrieben worden, so geschehenAachen auf Dato wie oben gemelt
gez. Wilhelm Joseph von Hertmanni zu Kollenburggez. Iohan Wilhelm Joseph von Hertmannigez. C. L. Limpens