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1 (1928) Die Familie Hertmanni
Entstehung
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Sohn des Hermann. Aber es findet sich auch schon bald die Bezeichnung Her-manns das nichts anderes ist als die lateinische Form des deutschen Hermans.Die lateinische Form mußte naturgemäß in den Kirchenbüchern gebrauchtwerden, da alle Eintragungen ja in lateinischer Sprache erfolgten. Und vonhier aus wanderte der Name Hermanni ganz von selbst ins bürgerliche Leben.

Es leuchtet ein, daß dieser Name Hermanni, zumal in großen Städten wieKöln, sehr oft vorkam. Allein in der Kölner Universitätsmatrikel aus demJahre 14761555, d. h. also in dem Verzeichnis der Studenten aus dieserZeit, kommt der Name 43mal vor. Da mag es begreiflich sein, daß ein Her-manni den Wunsch hatte, seinen Namen etwas zu ändern. Er schob ein tein. Welcher Hertmanni das gewesen ist, kann nicht mehr festgestellt werden.Wahrscheinlich war es der Geheime Rat Dr. Johann Michael Hertmanni 48 (16161670). Während in der Zeit von 16161643 die Namen Her-mans und Hermanni durcheinander in den Urkunden Vorkommen, finden wirihn seit dem Jahre 1673 nur in der Form Hertmanni weiter gebraucht.

Solche Eigenmächtigkeiten in der Änderung des Namens sind in diesenalten Zeiten sehr häufig vorgekommen. Es gab eben damals noch keine Stan-desämter, welche peinlich darüber wachten, daß der Name nicht geändertwürde.

Eine ganze Reihe von Hertmanni's hat vor ihren Namen das Adels-prädikatvon" geführt. Ein Zweig unserer Familie war zweifellos adelig:Wilhelm Joseph von Hertmanni789 ist 1705 in den Adelsstand erhobenworden, sodaß er und seine Nachkommen berechtigt waren, das Adelsprädikatzu führen. (Siehe das Adelsdiplom auf Seite 420 dieses Buches.) Aber schonmit seinem Sohne Johann Wilhelm ist dieser Stamm im Jahre 1778 in dermännlichen Linie ausgestorben. Seine einzige Tochter, Ludovica Freiin vonHertmanni747 heiratete wieder einen Bürgerlichen, den BürgermeisterMax Byll.

Wir finden nun besonders in Kirchenbüchern aber auch anderswo inwichtigen Urkunden das Adelsprädikat bei Mitgliedern der Familie Hert-manni, die mit der oben erwähnten freiherrlichen Linie nichts zu tun haben,so z. B. bei dem Kanonikus Johann WilhelmL2 im Jahre 1704, beiMaria Gertrud7006 der Frau des A. H. Herseler im Jahre 1711, beiJohannes Marcus Iosephus7622 in der Duisburger Universitäts-matrikel vom Jahre 1733, bei dem Kanonikus Franz Philipp7010 imJahre 1814, ganz besonders regelmäßig bei den Pertretern der BrempterFamilie Hertmanni.

Eine Berechtigung zur Führung des Adelstitels liegt bei diesen Hert-mannis unzweifelhaft nicht vor. Im 18. Jahrhundert legten sich verschiedeneFamilien oder Linien solcher Familien, von denen eine einzelne Persönlichkeitdas Adels- oder Freiherrnprädikat rechtmäßig verliehen erhalten hatten, will-kürlich das Prädikatvon" und sogar den Freiherrntitel zu. Diese willkürlicheAnnahme des Adelsprädikats durch bürgerliche Familien wurde besonders inden Reichsstädten dadurch begünstigt, daß die jeweiligen regierenden Bürger-meister für ihre Person das Adelsprädikat ihrem Namen beifügen durften.