80
guter in dieser Urkunde klingt etwas großspurig — in Wirklichkeit war nurnoch Broich im Besitz der Familie, als der Freiherr starb.*)
Seine Witwe Maria Theresia überlebte ihn bis zum 13. 12. 1808, wo sieauf Haus Broich entschlief. Auf einem im Besitz des Herrn E. von Oidtmanbefindlichen Totenzettel heißt es, daß sie an genanntem Tage nachmittagshalb 5 Uhr an den Folgen eines Schlagflusses im 74. Jahre ihres Alters undim 30. ihres Witwenstandes nach viertägiger Krankheit heimgegangen sei.
747 Aus der 2. Ehe des Johann Wilhelm Joseph ist nur ein Kind ent-sprossen, die Tochter Ludovica Franziska Freiin von Hert-mann i — 747—. Sie wurde später Luise genannt. Geboren war sie am21. August 1778 zu Willich. Die Taufurkunde des Kirchenbuchs von Willichlautet:
1778 ^.uZust 21. natu et 24. Daptirata est Doinioella Duckovioa kran-eisea üosepüinL ^.äelbsyäys et prenobilibu8 ?arentil)U8 ckoane ^XTllielinoäo8eplio Domino äs Dartinsnni in LollenburZ Lroieb et Lu8l>ucb etDomina Claris TüereRa Lbarlotta 11r8ula V'elicitate von ZieZenboven,blata cke ^.N8tell in Holtrop. ?Ltrini8 kraneweo 3o8spbo von 8ieZenüovenckioto von ^.N8teII Domino in Holtrop et 8eülo8berZ et ckomina Duckovioa?ranei8ea 3v8epkina cle klynatten nata von l^lirbaeli. (Inhalt: Geburtstag21. 8. 1778, Tauftag 24. 8. 1878. Paten der Bruder der Taufmutter undeine Schwägerin der Mutter.)
Mit großer Freude mag der 74jährige Vater des Täuflings dies Kindbegrüßt haben. Einen Monat später lag er freilich schon in der kühlen Erde!
Ludovica (Louise) Freiin von Hertmanni heiratete am 26. August 1799Carl Maximilian Byll, der Rechtskonsulent war, auch als Bürger-meister von Willich bezeichnet wird und aus Wegberg stammte, wo er am7. März 1774 geboren war als Sohn des Adolf Ferdinand Byll zu Wegbergund seiner Frau Anna Katharina von Berg.
Interessant ist die Heiratsurkunde, die am 10. küuctiäor des 7. Jahres derFranken - Republik, d. i. also 1799 ausgestellt ist. Alle Titel fehlen, ent-sprechend den Bestimmungen der französischen Revolutionsrepublik. DerBräutigam Carl Max Byll heißt Ackersmann, die Eltern der Braut, der Frei-herr I. Wilhelm Joseph von Hertmanni und dessen Frau werden Ackersleutegenannt. Denselben „Titel" führen auch alle anderen als Zeugen anwesendenFamilienmitglieder.
Diese Heiratsurkunde mag als kulturgeschichtliches Dokument jener trau-rigen Franzosenzeit hier Platz finden. Sie lautet:
Heute, den 10. kruetiäor im siebenten Jahre der Franken-Republik desMorgens um 9 Uhr sind vor mir Johann Wilhelm Brink, Präsident der Muni-zipal-Verwaltung des Kantons Nersen durch den 4. Artikel des Gesetzes vom13. kructiäor 6. Jahres beauftraiget die Heirathen der Bürger aufzusetzen indem gewöhnlichen Sitzungs Orte besagter Munizipal-Berwaltung um einEhebündniß zu schließen erschienen
einerseits Carl Maximilian Byll Ackersmann, 25 Jahr alt, wohnhaft inder Gemeinde Wegberg, Kanton Niederkrüchten, Departement der Niedermaß
*) Sein Testament steht S. 403 ff abgedruckt.