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Beschreibung derer Fürstlicher Gülig'scher etc. Hochzeit, so im Jahr Christi tausent fünffhundert achtzig fünff, am sechszehenden Junij und nechstfolgenden acht tagen zu Düsseldorff mit grossen freuden, Fürstlich Triumph und herrlichkeit gehalten worden
Entstehung
Seite
104b
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sonst der gebär erscheinen werden/irrsten mögen/was ein jeder MlkäuMangking seiner Helm vnd Schrld/ vnd sonst allem wolherbrach-tem Ritterlichen Deutschen brauch nach/sich zuuerhalten/so habenihrerFürstliche G. darzu verordnete hieunden beschriebene Artiekulnbegrerffen vnd auffschlagen lassen/ Auch Sambsiag den ein vnd zwen-tzigsten desselben Morrats zum Balienrennen Nachmittagvmb einvtzrauffder Platzen zu Pempelfuhrt / dazu verordnet / bestimptvndangesetzt zu welcPm end dann auffgesetzte zeit vnd Platz vier AdelicheRrttcrlrchc Aucnkurier gut vom Adel vnd Ritterlichen herkompst mitihrem Helm vnd Schildk/wie sich altem Ritterlichen Tornier nach/gebärt/erscheinen werden/den ankommenden Fürsten/FürstinnensamptdcrAdelichen löblichen Geselschafft zu ehren vndfreuden/inMeinung sich gegen menniglichen / so atda auffder Platzen erscheinenwird/vmb etliche Preist/ Ritterlich zugebrauchenvnd austzuwarken/!darnach sich menniglich zurichten.Nachdcm es bey hohen Potentatenbreuchlrch / daß ein hüpfche Jungfraw aust dem Frawenzimmermiteinem Lauberichcn Krantz vnd meisten Federbüsthlin auffder linckerBrust den Abend wann das Carthel abgelesen/austgerüst vnd vorge-stalt wird/welchcr alle vom Adel /so ihre Wapsten anhenckcn das Fe-derbüschlin anrürcn müssen / damit anzuzeigen was folgenden tagsaustgmcht werden sol/daß solchs dm Potentaten/Chur vnd Für-sten Fürstinnen vnd Frawenzimmer/vnd der nicht erscheinenden ab-geordneten Zun ehren geschieht/so sotdasselbig alhir auch also gesche-hen/ daran vnd sonst kein steistgespart werde/ darnach ein jeder seinerfachen achtung zunemcn / miterinnerung / welcher nach inhalt diesesCarchels nicht qualificierk/ daß sich derselbe des Balienrennens nichtvndernemen/ sonder gentzlich enthalten sol.

Anfengklich sol ein jeder Balienrenner so vom Adel geborn/ denfürigcn tag ehe das Rennen seyn wird/seine achtAnchen mit HelmS childt/ als vier von des Vatkers vn vier von der Mutter seitten/mikderen namen vnd Zunamen/ den Iudicerern vnd Richtern vorbringenvnd Prcsentiern/vnd was fürmangel oder nit darin befunden/von ih-nen bescheitzgewerkig seyn/vnd sich darnach vnweigerlich verhalten/welcher aber darübervnd wider derJudicierer bescheik einreitten wür-de/sol der gebär gestrafft vnd hingewiesen werden.

2. Welcher seinen eignen Herr» nicht trew noch holdk ist/ vndvermäg feiner Eyde vnd Pflicht sich gegen denselben nicht verhaltenthut / oder seines G. F. vnd Herrn Reputation Nicht in achtung helk/dersclbig sol in diesem Ritterlichen Lorniernicht Zuzulassen/sonderdurchaust als ein ehrloservn ehrvergessener Zuachten vnd zuhalken/vnvdeßfats wievonalters/ der voriger gehaltener Lornirrens gebrauchnach/Zustraffen vnd nicht zuZulaffert seyn.

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