Acschrctöung Gül.
Was aber die anwesende Potentaten/Churvnd Fürsten Abgesand-ten Presentirt/die Fürsten vnd Herrn/so gegenwertig/für ein geschenckofferiert vnd gethan / ist vnnötig zuuermelden / ist aber solchs auffeinesehr grosse summa gescheht worden/dan der köstlicher Halßbandt/vnddaran Hangenden Modalien vnd stück mit allerhandt Edlen gestern ge-ziert vnd besetzt/Ketten/Ring/Credentzbecher vnd dergleichen schönstenKleinodien sind in solchem anzahl daselbst vorhande gewesen / daß manin eil des Gesthencksvnderscheitvnd werte/so wol der Materien/alssonst ander künstreicher arbeit halben nit hak abnehmen oder verzeiche-nen können.
Vnd wiewol etlicher abwesender Potentaten/Chur vnd Fürstenabgesandten/so noch nicht ankommen) oder aber jre Present nit zugegengehabt/vn also erheblich dise frühe morgenzeit verabsaumbt/sind dieselbgleichwol nachmals erschtenen/wie dayn der w-olgebornerHerr Iohanvon Withem Marckgraffe zu Bergen/Graffvon Walheim vn Herrzu Berste in namen vnd von wegen der Königlicher Maiest. vnd wür-den Zu Hispanien/vngefehr vmb die erlffte stunde mit dein KöniglichenGeschenck vnd Prestnt ankommen/vnd dasselb auffdem grossen Sahtzu Düsseldorfs hochgrmeltem Fürsten dem Breutigam in beyseyn vndgegemwertigkeit ihrerF.GHerrVattern Prescntrrk/welchs dann jreF.G mit gebürlichcr Reuerentz vnd dancksagung angenommen / vndob woll auch derErentfester vnd Hochgelehrter Herr Petrus Iuender Rechten Licentiat/vnd Fürstlicher Gülischcr Raht/ als Abgesand-ter des hochwürdigcn Fürsten vn Herrn/Hcrrn Eberharden/Bischof-fen zu Speir/Probstenzu Weissenberg/Röm. Keys.Maiest.Kamer-richters/die Präsentation vnd geschenck desselben tags zuthun angehal-ten/hat es gleichwol keine gelegcnheit noch stat geben mögcn/sonder hakhochgenanter Fürstlicher Breutigam denfolgcnden tag in eigner Per-son gnedige audiens gegeben/vnd die dancksagung gethan / vnd ha-ben sichWe F. G-in ermelter PrLsentation auffnchmung / auch beyder Dancksagung also Fürstlich vnd freundklich mit Worten vnd geber-den verhalten / daß dievmbsiehendeeine besonderefreud daran gehabt.So sind auch gleichfals die Abgesandten vnd verordnete Rhatsver-wandten deß heiligen Römischen Reichs freyen Statt Cölln domalserschienen / so dem Fürstlichen Breutigam vnd Braut zur dienstlicherfreundtlicher Verehrung/ein gar schön vnd herrlichs silbern vnd vber-göltes Handtbecken/mit kunstreicher arbeit außgetrieben/ vnd mit vn-derscheidlichenschönenFarben amalirt/ mit einem auffantiquische artzugerichke Lampek/ Dnnckgeschier vn sunst wegen eins Erfame Rhatsvn Gemeine der Statt Cölln prcestnkirtvnd verchrek/mik erbietung jreNachbarlicher dienst vnd freundtschafft/welchs dann hochgedachtcrBreutigam mit güadm zuerkennen/zu danck auffvnd angenommen.
Demnach aber alhie der Schenckung vnd Kleinodien / so bey derMorgengaab der Fürstlicher Breutigam seiner lieber Braut verehren