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Beschreibung derer Fürstlicher Gülig'scher etc. Hochzeit, so im Jahr Christi tausent fünffhundert achtzig fünff, am sechszehenden Junij und nechstfolgenden acht tagen zu Düsseldorff mit grossen freuden, Fürstlich Triumph und herrlichkeit gehalten worden
Entstehung
Seite
24b
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Beschreibung Gül.

bcnden Geistlichen Personen/ gestarrden/vnd des Fürstlichen Brerui-gams vnd Braut/frölichcr ankunfft abgewartet. Vnd nachdem derFürstlicher BreuttgamvndBrauisampk anderer Fürstenvnd Herrn/auch der abwesenden Bottschafften an ihre gebärende ihnen zubereiteöttcr gestellek/ Hai obgefttzter Hofprediger eine herrliche Predig/vndwolgegründte ermahnung nach gelegenheit der M gethan / so auffdenlscurn icriprurL Lpkeii z. begründet gewesen.

Dmb des willen wird ein Mensch verlassen Datter vndMutter/vnd wird seinem Weib anhangen /vndfollenseinzwey in einem fleisch/ das ist ein groß Sakrament. Vnd

weiter vortfahrcn. D ieweit durch gnedtge schiekung Gottes des All-mechtigen Herrn / auch durch reifflichen rhai vnd angeben einer hoch-berümbierEhristkicher Herr schafft/ein Eheliche vcrbündnuß/zwrschendem durchleuchtig hochgebomen Fürsten vnd Herrn/Herrn IohanWilhelmen/ Hertzogen zu Gülich/ Cleue vnd Berg / Graffcn zu derMarckvnd Raucnßberg/HcrrnZu Rauenstcin/ rc. feinem G. F.vndHerrn / Vnd dann dcrdurchleuchtig hochgeborner Fürstinnen vndFrewlin/Frewlin Iacobengebm ncnMarckgräMnnen zu Baden vndHochberg/Graffmnen Zu Spanheim vnd Eberstein/getroffen vndauffgericht/vnd aberder hochzeitltch Ehrentag zugegenwerrigerzeitam Fürstlichen Hof/in beyftinvnd gegenwert eincrhochlöblicher herrl.vnd gemeinschaM/ mitgebürlichenSolennittten zuhalten/vnd wnek-kich zu vokenzikhen/daß es darumb steh eigen vnd gebären soll/auchder^gegenwertig hochzeitlicher Ehrentag solche crfürdere/ daß alle an-wesende mit ihmc emrelten Predigervmb gedeyen / wolfahrt vnd selig-keü empsiglich vnd demütigkich bitten sollen/ Hme gedachtenHofpre-digcr wol auch gebären/dem Mmechkigen Herrn Gott/vndfeinerGöttlicher ordnung/dem hochlöblichen Ehestandt zu besondern ehren/auch Zu gemeiner Chnstlicher erbawung/ein kursse ermahnung außGottes workvnd heiligerSchrfft denanwesenden FürstenvndHerrn/gantzen Frawenzrmmer vnd beistehender RikkcrschaM vnd Zuhärcrnzuthun.Hamir also der löblich EHstandt mit Gott vnd durch Gott an-gefangen/im fegen Gottes Zu serlvnd leibsstl^keit möchte vollenzogenwerdenDarZu dann/wie vermelt/der vvrangczcigter Spruchdeehei-ligmPanlizu den Ephkstangezogmvnd weiter vermeldet worden/witderheilig Paulus an ermettcn orr allen Christen etnanwerstrngchuiauffden Herrn Christum/ auch daselbst lehre / daß ein jeder in seinemstand des Herrn Gottes fokgedencken/weil er allemdas rechte gedeym

«nd leacn aebe / vud dak ob» des^tierru Kiltsvnd bevllandt keine Kick

am ersten das Reich Gottes vnd seine Gerechtigkeit/ vnd sollen euch- alle ^