Gam Gan 20Z
Gamaschen, Kamaschen, (Franz.) Ueberziehstrümpft ohneSohlen, wie die Soldaten zu tragen ptlegen.
Die Gambe, (Jtal. Viola >.tj 6amba, Fanzös. auch Lass«ge Viole genannt) Bein-Geige, ein Saiten - Instrument, dessenBauart, Ton und Behandlung viel Aehnlichkeit mit dem ViolonceUhat, nur daß bei jener sechs, wohl auch sieben Saiten sich befinden;die Stimmung von der Höste nach der Tiefe zu ist: ll, 6 , c , e, a,6. Es ist zuerst in England aufgekommen (daher auch die Englischenwegen ihres schönen Klanges immer den Vorzug behalten haben), nach-her abe. in Italien, Frankreich und Deutschland eingeführt worden,wo es, besonders bei den Franzosen, viel Liebhaber und Virtuosengefunden hat. Bei Concerten diente dieses Instrument ehedem sehrzur Verstärkung des Basses; allein, seitdem man dem Violoncell mehrVollkommenheiten gegeben hat, ist jenes ziemlich außer Gebrauch ge-setzt worden. Einer der berühmtesten Deutschen Gambisten war ErnstChristian Hesse (s, Hesse). Man hat übrigens auch ein Orgel-Register, welches diesen Nahmen fuhrt. — Noch gibt es auch einebesondere Art von Clavier unter dem Nahmen Gambenwerk oderGeigen-Clavicymbe l, wo vermittelst eines angebrachten Radeszehn bis zwölf kleinere Räder, welche mit Pergament überzogen undmit Colopbonium bestrichen sind, in Umkrieb gesetzt, und dadurch diemit denselben in Deichindung stehenden metallenen Saise» stark oderg linde, je nachdem man das Clavier anschlagt, angegeben , und aufeben die Art, wie die Saiten der Violine von dem Bogen, bestrichenwerden; daher auch der Nähme Ge«genwerk. Der Erfinder war zuAnfänge des siebzehnten Jahrhunderts Hans Hayden, ein Nürn-bergischcr Tonkünstler (gest. 161^), welcher auch über die Verfertigungdesselb n rin Privilegium vom Kaiser Rudolph H. erhielt. Auch neu-erlich sind (ungefähr ums Jahr 1750) von Matth. Risch zu Ilme-nau wieder dergleichen Instrumente gefertigt worden.
Die Ganerben heißen in dem mittleren Zeitalter, besondersin den Zeiten des Faustrechts, diejenigen Familien, welche sich zurgemeinschaftlichen Beschützung und Vertheidigung ihrer Güter in ei-nem gemeinschaftlichen Schlosse (Ganerben schloß oder HauS)vereinigten, wobei sie zugleich unter einander über den Mitbesitz jenerGüter übereinkamen und ihre Grenzen bestimmten, welche Verträgedann der Burgfriede genannt wurde. In der Folge, als nachund nach das Faustrecht aufhorte, erlöschten auch allmählich dieseGanerbiate, und nur in einigen Gegenden bezeichnet der NähmeGan erbe einen Mitcrben oder Mitbesitzer, der mit andern an ei-nem Gute Antheil hat.
Gang in der Fechtkunst ist die Handlung des Fechtens bis zueinem Ruhepunkte. Es werden gemeiniglich drei solcher Gänge gemacht.In den Mühlen ist ein Gang das sämmkliche zu einem Mühlradegehörige Getriebe. Eine Mühle hat z. B. z, 4 oder mehrere Gänge.Gänge im Bergbaue sind diejenigen Räume, Spalten oder Adernim Gebirge, welche dasselbe in verschiedenen Richtungen durchschnei-den, und mit Erz oder Mineralien angesüllt sind. Die Flötze sindvon den Gängen dadurch unterschieden, daß jene mit Schichte»»