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Actenmäßige facti species juxta annorum seriem cum deductione jurium in actis allegatorum: in Sachen Seiner Churfürstl. Durchleucht zu Pfaltz ... contra ihro Churfürstl. Durchleucht und ein hoch-würdiges Thumb-Capitul zu Cöllen, citationis Kayserswerth betreffendt
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86
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(86)maGlossa 100.Itidem negatur hoc allegatum.des Ertz=Stifftischen Archivii imTrüben Fisch zu fangen, sich wi-derrecht- und vergeblich bemühedie Anno 1702. unternommenemathaͤtliche Occupation,Gossa 101Ist per sententias inhæsivas inund etliche Jahren continuirtesvires rei judicatae prolapsas con-Spolium auch vor GOtt und dertra Adversarium ProcuratoremWelt unverantwortlich seye, demeabgemacht, folglich eine vor GOttannoch hinzukombt/ daß in vorigerund der Welt unverantwortlicheHandlung per Documentum No-Sache / daß diese und folgende Re-tariale bescheinigter massen Chur-cocta nur ex pruritu & libidinePfältziſcher Seiths man durch denlitigandi & calumniandi recapi-von Redinchoven, und seine Com-tulirt werden, an statt dessen, daßmissarios das Archivium der Stadtdie merita cauſæ principalis, wieKayserswerth durchklauben, da-oben / dan und wan specialiter er-selbst befindliche Kisten einseithiginnert / tacite vorbeygangen wor-und spoliativè und Zweiffels freyden, alles in dem gefährlichen beydasjenig / was gedienet / daraus neh-denen Cordaten Herren Richterenmen lassen, dahero diese Pfältzischenicht gelingenden Absehen / damitCommissarii für allem zu Ergän-es zu keinem rechtlichen definitiventzung desselben / und ad juratamAusspruch gediehen möge.manifestationem anzuhalten.Glossa 102Gleich aus diesem nichts sollen-Deme vorgangen / gelangt zu Ew.dem Petito handgreifflich abzu-Hoch-Fürstl. Durchl. des Chur- undnehmen.Ertz-Stiffts Cöllnischen Anwaldtsunterthänigste Bitt, Sie geruhenauff vorgängliche Einnehmung desReichs Gutbefindens / ob unterge-bene Sach unter dem §. quae veròBona Status Imperii &c. einschla-gend / anzusehen seyn / in Recht zuerkennen / und aussprechenGlossa 103tiaMit Bitt / wie in Retroactis mehr-daß der Ertz-Stifft Cöllen vonmahlen gebetten worden / oder wer-widertheiliger Klagt cum expen-sis & omni causa zu absolvirenden sollen / signanter aber gegensei-thige durch die erst der Quadruplicaeund ledig zu zehlen seye / vel pro-ut alias omni meliori modo.beygefügte neue Adjuncta justifi-Darüber das Richterlick. Ambt unter-ciren= und den Pfandt=Schillingthänigsten Fleisses implorirend.vergrösseren wollende fernere Præ-Ew. Hochfürstl. Durchl.tensiones, als längst erloschen ver-unterthänigsterspäthet / oder doch illiquid ad sepa-F. P. Jung, Lrusratum processum hinzuverweisen.Glossae