(78)werbung dem Pfaltz-Graffen Ru-Documenti sub lit. M. schon 1399.prechten dem Jüngeren verliehendenen Schulen zu Heydelberg zu-seynd / und der vierte der Univer-gewendet gehabt / und also ermel-sität Heydelberg zugelegt ist, zuten Pfaltz-Graffen Ruperti de-geniessen gehabt habe.scendens Otto solchen Turnos anDieser Wiederfall in der Halb-den Ertz-Bischoffen zu Cöllen An-scheid / so dan vierten Theil deren1440. nicht übertragen können;eilff Turnossen und Zubehör /Was aber die übrige 3. Turnosanbelangt ꝛc. dahe wird eines theilshiebey erinnert, daß, nachdemedie Kayserliche Vorfahren amHeiligen Römischen Reich undCarolus 4tus. Imperator selbst vor-her Kayserswerth mit allen seinenAp- und dependentien und si-gnanter den gantzen Zoll denenGraffen und folgendts Hertzogenvon Gülich verliehen gehabt / zuderen Præjuditz an andere nichtsübertragen könne/ und alle Kay-serliche Concessiones salvo Juretertiorum zu verstehen / anderntheils so kan seyn / daß solche Turniauff den Zoll zu Caub oder Bacha-rach nach Inhalt dieses gegenthei-ligen Adjuncti oder darin demPfaltz-Graffen gelassener Optiontransferirt worden / mit einemWort und dreyten theils aber wirdlediglich anhero wiederholet diehierobige Glossa 63maGlossa 80.welche das Hauß Pfaltz vomAcceptatur pro Confesso.Gräfflichen Hauß Gülich Jure sub-dignoris an sich gebracht / wienicht weniger die 3. Turnos, wel-che nach Data solcher Oppignora-tion der Pfaltz=Graff Ruprechtvom Kayser Carl dem IV. erlangthätte / seynd vom Ertz-BischoffenDederichen im Jahr 1440. dennechsten Freytag vor S. Viti TagmaGlossa 81.nach Anlaß Adjuncti sub N. 29.Über diese diesseiths selbst do-vomcirte-
Druckschrift
Actenmäßige facti species juxta annorum seriem cum deductione jurium in actis allegatorum: in Sachen Seiner Churfürstl. Durchleucht zu Pfaltz ... contra ihro Churfürstl. Durchleucht und ein hoch-würdiges Thumb-Capitul zu Cöllen, citationis Kayserswerth betreffendt
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78
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