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Processus criminalis oder Mehr außführlich - aus überhäuften Prothocollis Inquisitionalibus erstatteten Relationibus, und außgefallenen Urtheilen auff von Ihro Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Herrn Johann Wilhelmen, als respective Hertzogen zu Jülich und Berg, [et]c. erklährte gnädigste Intention mit zugesetzten Rationibus decidendi abgefaster Extractus seu circumstantialis Series der zu Düsseldorff gehaltener Inquisition, auch unterm 22. und 23. Februarij 1712. vollstreckter merckwürdigrechtlicher Execution
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97Und hat fast Gewissens-Beschwehr gesetzet, nachdem diesevorhin allzustarck nicht gravirte Persohn den vermög Urtheilvollstreckten einen Grad der Tortur über die Neuß- und Ra-tinger Beutelschneidereyen außgestanden.Sed latuit anguis in herba, und ist die von dem Deutzischem Inquisiten Andreassen Schulte de novo gethane entdeck.Pth. spe-ung zur Hand kommen, wie daß der Caspar mit den zweicialiumDaumen offenbahret, daß der dicker Ernst ein falscher MünAct. n. act.tzer seye / und sehr ungedultig darüber worden / daß viele andere 26. ad in-auß der Bande das Geld machen lerneten/ und er das seinige terrog. 35.so schwerlicher jetzo debitiren könne / und thue des Ernsten Fraw & 57.mit müntzen / und das falsches Geld hin und wieder außgeben.Welche Vertragung dardurch wahrscheinlicher wordenPth. Dictindeme durch zweye. Aydlich vernommene Zeugen de novoact. n. act.suppeditiret worden / daß dieser Personen bey ihrer Einziehung 61. p. 6 & 7eine blawe Tasche von der Seithen abgegürtet / darin besondereBeutelger formiret / und newe Frantzoͤsische Thlr. (so ad in-quisitionem hervorbracht) darin verstecket gewesen / ex quâpecunia adulterina nova apud aliquem in marſupio ſecretoinventâ praesertim contra aliunde suspectum urgens oririindicium ad torturam evincit.Ordinat. Crim. Carol. V. Artic. 43. vers: soder & Artic.38. vers. so erfunden etc. Carpz. pract. Crim. part. 3. quæst. 122.n, 39. 40. & signanter. n. 84. Zanger-in Tract. de tortur. cap. 2n. 226.Ad quod propinquum indicium concurrentibus aliisremotis sulpicionibus mendaciorum & variationum dieseErnst Malders Fraw zur 2.ter Tortur durch näheres Urtheilangewiesen worden.Und hat dieselbe auff alsolche Anlegung unterm 21. May1711. in & post juxta ordinat. Crimin. Artic. 58. remissamtorturam ihren Lebens-Wandel und falsches Müntz-weseneröffnet, daß sie in ihrer Jugend einen Beutelschneideren Jo-vid. kth.hannen Erbenzaun geehliget / von demselben seye sie mit einem tortur.Officier Johann Stooß in Hungaren verzogen / in Unzucht ge- fol. 2.4.7.lebet, derselb dann zur Recompense beym Abscheid sie das & 9.falsches Geld auff eine leichte ad Prothollum inquisitionis er-klährte Manier Giessen gelernet; und hätte sie ohnlängstin den Holländischen Quartieren * auffm Feld einige Fol. Pth.100. Thlr. auß von ihr præparirtem Zinn gegossen / das falsches 2. ad in-terr. 4.Geld hinc inde außgeben/ und hätte ihr Mann darab Wissenschafft getragen / die in ihrer Taschen gefundene falsche Frantzö-B 1sische