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Processus criminalis oder Mehr außführlich - aus überhäuften Prothocollis Inquisitionalibus erstatteten Relationibus, und außgefallenen Urtheilen auff von Ihro Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Herrn Johann Wilhelmen, als respective Hertzogen zu Jülich und Berg, [et]c. erklährte gnädigste Intention mit zugesetzten Rationibus decidendi abgefaster Extractus seu circumstantialis Series der zu Düsseldorff gehaltener Inquisition, auch unterm 22. und 23. Februarij 1712. vollstreckter merckwürdigrechtlicher Execution
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85Menschen sie zu einschmeissung des Cörpers in die Anger mitdenen Wörteren angefahren: Du Donner / ich habe ihnen Ca-pott gemachet, und du wollest ihnen nicht in die Anger schmeis-sen helffen darauff dan sie den Einwurff ahn dem VehlingserBrücksgen verrichtet hätte.Pth. n. act.Mit welchem der Andreas Friederichs * ex narration5. p.18. &dictae Christinae übereingehet.Pth. 4p.7Darzu der Dierich auch der alter Peter Schieper ex pro& Pth. 6.pria scientia bekräfftiget / daß der bey dem Mord præsent gefol.62.adwesener Feldmängen den Schlag gethan habe.inter. 19.Sonst dieser Feldmängens Sohn mit der Christinen Pth. 4 p.Schiepers in verdächtigstem Handel gelebt: und ist mit der-19. & Pthselben in denen Büschen vermuthligst betriebener Huhrereys. pag. 4.starck incusiret.Pth.5.p.5.Ferner juxta relata Görden Friederichs derselb demFörsteren Robertz ahn der Spick vor 2. Jahren die 150. EhlenTuch stehlen helffen.Gegen welchen annoch herumb vagirenden Dieb- undMörderen von aller Orthiger Obrigkeit wohl auffgewachet wer-den mögte.Der langer Jan alias Johann Weiler vonNieder Cassel.Jeser langer Jan hat in dem Winckelhausser Siechen-hauß gleichmäsige Kennschafft gehabt / und hat derselb(als zu Düsseldorff auff vorgeschützten Zwang wegen vom Vid spec-Haxhausischen Regement gethanen Desertirens der Hafft er-ciale Pth.lassen worden) zu dem Winckethausser Siechenhauß sich ab. vom 21.Augustigewendet / und lauth Bekäntnuß auff das 6.tes Fragstück darin1711.des Nachts logiret; ohne aber daß derselb zu einiger mit denenSiechen verrichteter Mord- oder Diebereyen sich pflichtig ge-ben wollen.Es seynd aber dergleiche Thaten ab indole des langenJans nicht entfrembdet / erwogen obhin sub persona des Hel=Pth.act:lerjans notirter Massen dieser den zu Mayerich gestohlenen Lepros.fol.76.adMantel zu dem Ratinger Siechenhauß abbracht / und ahninter. 7.ersagten Hellerjan und soforth ahn den alten Peter SchiepeVid. Dict.derselb käufflich verlassen worden, auch der langer Jan selbst Pth. adferner ad interrog. 5. tum gestehet, daß mit sicherem jetzo im inter. 3. 4.Newkirch- und Lutzenkirchischem vagirendem Johannen Cre-mer des Lier Wilhelmen Sohn sodann mit sein Inquisiti ahndes Deserteuren schwartzen Peters Tochter verheyrathetemstieff-