§.34abgewartet, sonst auff anfänglich continuirendes Läugnenbey nicht verfangenden gütlichen Zumahnungen de dicendaveritate durch den nach-Richteren die Daumstöcke mit ei-Pth. sub nem Spanischen Stieffel angeschraubet; * Wobey erstenslitt. A.zur Proposition kommenfol.29. &Erster Nord in des Vatteren Schiepers Be-hausung vor 14. Jahren und darüber befun-dener Cörper.DAß die jüngst justificirte Brüdere Görd= und AndreasFriderichs / so dann des Inquisiti Dierichs verstorbe6 p.1. & 2. ner Vatter einhelliglich * bekennet / daß præsens residuus& fol.10. inquisitus Dierich Schieper den Görden Friederichs desp.2. & fol. Abends in sein Vatters Hauß eingeruffen) woheselbst einlo & II. &fol. 19. ad Frembder wohlgekleydeter Mensch logiret / und zur Stubeninterr. 3. schlaffen gelegt / warin der Dierich Schieper mit der Axen& fol. 20. den Menschen erschlagen sie das Geldt unter sich partagtp. 2. ad in= ret / und das Corpus in ein negst dem Stechenhauß auff denterr. 2 & 3 diß Jahr mit Buchweitz besaambt gewesenem Stück Landtsbegraben, und hierzu die beyde Töchter Christin und Elisabeth Schieper die Schüppen getragen hätten.Uber welch-conformes incusiren dan der aller Orths vorangewesen und zuschlagender Inquisitus Dierich SchiepePrh. subin Prothocollo torturali ad interr. 1. mum 27. & 28. vumlit. A.dann zu gleichmäsiger Bekäntnuß sich angeschicket / auch an-p.31.&32deren Tags extra conspectum torturae libere dabey bestanden& 43.daß er vor 14. Jahren einen bey seinem Vattern logirten Men-schen mit dem Beyl zu tod geschlagen / mit partagiret / und derselb in dem nunmehrigem Gärgen negst dem Siechenhaußvergraben liege.Jnmassen dan Commissarii Inquisitionis auff die vondem alten Vatteren Schieper gethane Anweisung sothanesPth. N.vor 14. Jahr ermordetes ahn Fleisch völlig verzehrtes Corpu-Act. 6 fodelicti in seiner Länge gefunden * der alter N. Schieper alln.p.l.&2.& fol. 20. solches effossum Cadaver recognosciret / und annoch einig& latius Vatter unser rc. vor des Ermordeten Seel auff den KnyenPrh. sub gebettenlirt. D. inUberdeme in cadavere vermercket / und von zweyen Chy-sin, fol. 11.Pth. N. rurgis bey der Visitation der Gebein befunden worden * dalAct. 6 fol der Kopff lincker Seiths in osse temporali zerschlagen / und die11. p.1. & 2. Wund in dem Statu gewesen seyn müsse / daß allerdings incu& Attest. rabel und tödlich exstiret.Chyrurg. Super quo comperto cadavere der Inquisitus Dierichsub N.act. 8. bey voriger seiner Expurgation=Schrifft vorrucken wollen
Druckschrift
Processus criminalis oder Mehr außführlich - aus überhäuften Prothocollis Inquisitionalibus erstatteten Relationibus, und außgefallenen Urtheilen auff von Ihro Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Herrn Johann Wilhelmen, als respective Hertzogen zu Jülich und Berg, [et]c. erklährte gnädigste Intention mit zugesetzten Rationibus decidendi abgefaster Extractus seu circumstantialis Series der zu Düsseldorff gehaltener Inquisition, auch unterm 22. und 23. Februarij 1712. vollstreckter merckwürdigrechtlicher Execution
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