8532Gebrüderen Görd * so dan Andreassen Friederichs einhellig-Vid. Pth.lich dahin incusiret worden, daß des Peters Sohn Dierich6 fol.6.p.& 2. & Schieper zu ihme Görd Friedrichs Abends kommen / sagend:Pth. 6. p. 9 daß ein wohlgekleideter Mans-Kerl bey seinem Vatteren Pe-& 10. & teren Schieper im Hauß wäre / mit ersuchen / auff daß er in desfol. 10. p. 2 Petern Hauß kommen / und zum ermorden mitgehen mögte /& fol. 11.und als der N. Friederich ins Peteren Hauß kommen / der& fol. 6.Frembder aber zur Stuben sich schlaffen gelegt / hätte der DieI. & 2.rich Schieper denselben mit einer Axen todt geschlagen/ und indie 20. Reichsthlr. dabey funden/ welches Geldt sie mit denenhernach veränderten Kleydern unter sich / zwey Friederichs / unddem alten und jungen N. Schieper partagiret / und das Corpusnegst dem Siechen-Hauß über ein mit Buchweitzen diß Jahrbesaambt gewesenes Stuck Lands bey der Hecken in ein vonihnen gemachtes Loch hingeschmissen / und dazu die Schweste-Vid. loc. ren Christin und Gertrud * Schiepers die Schüppen getra-supra cit. gen hätten.& Pth. 6.Desuper constitutus der alter Peter Schieper hat überfol. 10. & diese in seinem Hauß vorgangene Mordthat sonderlich nichtu. Pth. 6. gelaͤugnet, weder ist super hoc facto torquiret worden / sondernfol. 20. p.2. ad Int. hat sub locis à margine notatis liberè bekennet / wie daß mit2. & fol. dem primordialiter das Werck zu Tage gebenden Bruderen19. ad Int. N. Friederichs den Mord verrichten helffen / und hätte er nebst3.partagirten 20. Reichsthlr die Buckse bekommen.In massen dan gnädigst außgesehene Commissarii auffVid. Pih.angewiesenem Platz negst dem Siechen Hauß in vorhin gewe-6. fol.20.ad Int. 3. senem Gräbgen nunmehrigem Gärtgen / allsolch vor 14. Jahren ermordetes an Fleisch völlig verzehrtes Corpus delicti inVid Pth. seiner Länge gefunden / und dabey vermercket worden / daß derN. Ad. 6 Mans-Kerl zur lincken Seithen des Haupts beym osse petro-fol.18.p.I.so den mit der Axen versetzten Schlag empfangen habe.& 2Und hat der darüber zur Rede gestellter Peter SchieperVid. Pth. inhæsive * das vor 14. Jahr in seinem Hautz passirtes Latto-6. fol.19cinium und Partage confessiret / den ihme vorgezeigten Cörperp.2 1derkennet und annoch einige Vatter unser / rc. vor selben auff denint. 2. &Knyen gebetten.fol.20.Ob gleich nun der alter Peter Schieper den Schlag nichtgethan / dannoch derselb das Factum in seinem Hauß veranstal-ten helffen / seinem zuschlagenden Sohn Dierich zugesehen / dasCorpus mit außtragen, begraben, und partagiren helffen;folglich demselben auß denen Criminalen-Rechtenzu Last gefallen / quod latrones dicantur ii, qui homines & in viis & inprivatis ædibus prædæ causâ occidunt, & Latrocinium nonsolùm committatur ab eo, qui manu propria occidit, sed &qui stando in excubiis, approbando, hospitando, in suis aedi-bus
Druckschrift
Processus criminalis oder Mehr außführlich - aus überhäuften Prothocollis Inquisitionalibus erstatteten Relationibus, und außgefallenen Urtheilen auff von Ihro Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Herrn Johann Wilhelmen, als respective Hertzogen zu Jülich und Berg, [et]c. erklährte gnädigste Intention mit zugesetzten Rationibus decidendi abgefaster Extractus seu circumstantialis Series der zu Düsseldorff gehaltener Inquisition, auch unterm 22. und 23. Februarij 1712. vollstreckter merckwürdigrechtlicher Execution
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