1229. Bach. ad Treutl. fol. 2. Disput. 31. Thes. lit. B. Carpz.part. 1 quaest. 16. Genes. c. 38. v. 18. & 25.Welchemnach wenig darüber angestanden worden / daßder Adam am Aap der vor 4. Jahren ahn dem vom Graven-berg Abends abkommendem Passanten mit verrichteter Mord-that halber zu seiner wohl-verdienter Straff nach Anlaß derCarolinischer Halß-Gerichts-Ordtnung Artic. 130. & Art.137. §. 1. mit dem Rade zum Todt zu straffen / demselben aberwegen nur constirender einer Mordthat favore Animae nachzu erst zerschlagenen Armen der Gnaden-streich ans Hauptzu versetzen.Theis Becker von Wermelskirchen.IX pari Capite & Culpa ist dieser Inquisitus complexgleichs obersagtem Adamen auff vorherig-ebenmäsige Zer-schlagung der Armen in seinem Siechen-Mantel auff hiesigerGeisten Richstatt lebendig zu Räderen und mit dem RadePth. lit. E auffzustellen verordnet. Ahnerwogen derselb mit dem Ada-fol. 3. & 4. men confitendo übereingangen / daß als bey dem Adameneinsmahlen logiret bey einfallender Nacht sicherer von Gra-venberg herunter kommend graw gekleydet-liechtfarbig blaweBucks anhabender Mensch an dem Siechen-Hauß des Wegshalber Anfrag gethan / sie beyde darauff mit denen frisch außdem Wald gehawenen Kilck=Quäst=Stangen den Passantenerschlagen / das Blut vom Haupt häuffig herunter geslossen /er Inquisit mit dem Adam und dessen Frawen den Corper ent-kleydet / in den hinteren Garten vergraben / der Adam mit derFrawen die Kleydung bekommen, er aber darab 10. Rthlr.profitiret hätte.Bey welch-freywilliger Bekanntnuß dann der unterm26. Januarij 1712. abermahlen vorgewesener Theiß BeckerPth. N70 ratione perpetrati Latrocinij zwarn verharret über diepag. I. &transferirte Haupt-Knochen aber suam ignorantiam vorgeschoben / also / daß wider denselben zu alsolch-genawerer Ent-deckung ad sumendum integrale adaequatum suppliciumad instar reliquorum aufferstattet-3. te Relation zur realerTerition auch pro re rata zu etwahiger Folter zu schreitenscabinaliter interloquiret worden / ex capite quod reus con-fessatus ad bene indicandum Corpus Delicti de Jure etiammediante Tortura rectè adigatur.Gandin. in Rubric. de quaest. & Torment N. 36. Carpzov-part. Crim. part. 1. quaest. 16. N. 9. & 10. ibique cit. Marsil.aliique Doctores.Welche
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Processus criminalis oder Mehr außführlich - aus überhäuften Prothocollis Inquisitionalibus erstatteten Relationibus, und außgefallenen Urtheilen auff von Ihro Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Herrn Johann Wilhelmen, als respective Hertzogen zu Jülich und Berg, [et]c. erklährte gnädigste Intention mit zugesetzten Rationibus decidendi abgefaster Extractus seu circumstantialis Series der zu Düsseldorff gehaltener Inquisition, auch unterm 22. und 23. Februarij 1712. vollstreckter merckwürdigrechtlicher Execution
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